6474/J XXV. GP

Eingelangt am 15.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend der budgetären Schieflage im Bildungsressort

Bisher sind dem Parlament keinerlei Informationen darüber zur Kenntnis gebracht worden, wie die Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen das aktuelle Budgetloch für 2015 in ihrem Ressort schließen wird. Gleiches gilt leider auch für die Jahre 2016 -2019, obwohl Anfang 2016 die Stundungen der BIG fällig werden und davon ausgegangen werden muss, dass sich die Negativspirale im Bildungsbudget weiter fortsetzt und verschlimmert. In der  Beantwortung der „Dringlichen Anfrage“ 4564/J wurden von der Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen zwar  - unspezifiziert - Maßnahmen angekündigt, diese scheinen bisher aber noch nicht zu greifen bzw. ist völlig unklar, um welche Maßnahmen es sich hierbei überhaupt handeln soll. Zudem ergeben sich aus der Anfragebeantwortung des BMF 4814/AB weitere Fragen in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.       Wie viel Geld fehlt aktuell im Bildungsbudget, um im Jahr 2015 ausgeglichen bilanzieren zu können?

2.       Wie setzt sich dieser Fehlbetrag zusammen? Bitte um konkrete Aufschlüsselung.

3.       Wie hat sich dieser Fehlbetrag seit Jahresanfang entwickelt? Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Monatsabschlüssen.

4.       War diese Entwicklung abzusehen?

a.       Wenn Ja, warum wurden nicht rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen?

b.      Wenn Nein, wie konnte diese Entwicklung „übersehen“ werden?

5.       Wie und wann gedenken Sie die bisherigen Stundungen der BIG zurückzuzahlen?

6.       Laut der Beantwortung (siehe http://www.parlament.gv.at/pd/stvorwww/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00068/A_-_15_22_48_Bundesministerin_fur_Bildung_und_Frauen_Gabriele_Heinisch-Hosek.pdf) der „Dringlichen Anfrage“ 4564/J durch die Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen, spielt die Zusammenarbeit zwischen BMBF und BMF eine besonders wichtige Rolle bei der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen für die Erreichung der Budgetziele 2015. Gab es, nach dem Beschluss der Vorlage des Bundesfinanzrahmengesetzes 2016 – 2019 im Ministerrat vom 21.April 2015 noch weitere Treffen und /oder Gespräche mit dem BMF bzw. dem Finanzminister bezüglich der aktuellen finanziellen Schieflage im Bildungsressort?

a.       Wenn Ja, wann waren diese Treffen und / oder Gespräche?

b.      Wenn Ja, wer hat daran teilgenommen?

c.       Wenn Ja, welche konkreten Maßnahmen waren Gegenstand dieser Gespräche?

d.      Wenn Nein, warum gab es keine Gespräche?

e.      Wie beurteilen Sie die diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem BMF und dem Finanzminister?

7.       Laut Anfragebeantwortung 4814/AB hat der Finanzminister am 3. Juni 2015 ein Schreiben an alle Ressortverantwortlichen gerichtet, in dem er um Bekanntgabe der geplanten und für die Einhaltung der Obergrenzen im Budget 2015 und im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2016 bis 2019 erforderlichen Maßnahmen bis zum 22. Juni 2015 ersuchte. Ist das korrekt?

8.       Laut Anfragebeantwortung 4814/AB teilte die Bundesministerin für Bildung und Frauen in Ihrem Antwortschreiben mit, dass der Erreichung der im Bundesfinanzrahmen festgelegten Budgetziele durch einen straffen Budgetvollzug sowie das konsequente Ausschöpfen von Effizienzpotentialen im gesamten Ressortbereich Rechnung getragen wird. Sind dies die beiden Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BMF und dem Finanzminister erarbeitet wurden?

a.       Bitte um Übermittlung des besagten Antwortschreibens der Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen.

b.      Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet der straffe Budgetvollzug für die Einhaltung der Obergrenzen im Budget 2015? Bitte um konkrete Aufstellung.

c.       Welches Einsparpotential wird durch den straffen Budgetvollzug für 2015 erreicht? Bitte um konkrete Aufschlüsselung.

d.      Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet der straffe Budgetvollzug für die Einhaltung der Obergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2016 bis 2019? Bitte um konkrete Aufstellung.

e.      Welches Einsparpotential wird durch den straffen Budgetvollzug 2016 bis 2019 erreicht? Bitte um konkrete Aufschlüsselung.

f.        Wieso wurde das Budget nicht bereits in den Jahren 2013 und 2014 „straff vollzogen“, um damit das anscheinend vorhandene Einsparpotential  schon früher zu realisieren?

g.       Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet das konsequente Ausschöpfen von Effizienzpotentialen im gesamten Ressortbereich für die Einhaltung der Obergrenzen im Budget 2015? Bitte um explizite Aufstellung.

h.      Welches Einsparpotential wird durch das konsequente Ausschöpfen von Effizienzpotentialen im gesamten Ressortbereich für 2015 erreicht? Bitte um konkrete Aufschlüsselung.

i.        Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet das konsequente Ausschöpfen von Effizienzpotentialen im gesamten Ressortbereich für die Einhaltung der Obergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2016 bis 2019? Bitte um konkrete Aufstellung.

j.        Welches Einsparpotential wird durch das konsequente Ausschöpfen von Effizienzpotentialen im gesamten Ressortbereich für 2016 bis 2019 erreicht? Bitte um konkrete Aufschlüsselung.

k.       Wieso wurden diese Effizienzpotentiale nicht schon in den Jahren 2013 und 2014 ausgeschöpft, um damit anscheinend vorhandenes Einsparpotential  bereits früher zu realisieren?

9.       Welche konkreten Maßnahmen wurden außerdem bisher 2015 gesetzt, um das strukturelle Defizit im Bildungsressort in den Griff zu bekommen? Bitte um konkrete Aufschlüsselung inkl. Bezifferung der Einsparung.

10.   Welche konkreten Maßnahmen planen Sie noch im letzten Jahresviertel 2015, um das strukturelle Defizit im Bildungsbudget in den Griff zu bekommen? Bitte um konkrete Aufschlüsselung inkl. Bezifferung der zu erwartenden Einsparung.

11.   Aufgrund der bedrohlichen finanziellen Schieflage des Bildungsressorts ist davon auszugehen, dass es bereits Strategien für die kommenden Jahre gibt, um der derzeitigen Entwicklung entgegen zu steuern. Ist das korrekt?

a.       Wenn Ja, wie sieht diese Strategie für 2016-2019 konkret aus? Bitte inkl. Ablaufplan, Meilensteinen, Projektdesign, Maßnahmen, Überbrückungslösungen, geplanten strukturellen Veränderungen usw. 

b.      Wenn Nein, warum nicht?

c.       Wenn Nein, bis wann darf mit einem umfassenden Lösungsvorschlag gerechnet werden?