6487/J XXV. GP

Eingelangt am 17.09.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Übergriffe von Asylsuchenden auf ÖBB-Personal

 

 

Im renommierten Fachjournal „Eisenbahn Österreich“ wird in Ausgabe 8/2015 von gravierenden Missständen bei den Österreichischen Bundesbahnen berichtet. Im Artikel „Die vielfältigen Probleme der ÖBB“ wird auf Seite 411 von untragbaren Zuständen im Zusammenhang mit Asylsuchenden bzw. „illegalen Immigranten“, wie es im Text heißt, berichtet.

So versuchte demnach am 29. Mai 2015 ein illegaler Fahrgast im Railjet 68 den Zugbegleiter zu bestehlen, was einen Polizeieinsatz zur Folge hatte. Am 31. Mai mussten im Zug RJ 869 drei Immigranten ohne Fahrschein wegen äußerst aggressiven Verhaltens von der Polizei in Freilassing festgenommen werden. Am 15. Juni befand sich am Letzten Puffer des Zuges REX 7629 eine illegal eingereiste Person. Diese musste von der Polizei festgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wie kann unter den geschilderten Umständen gewährleistet werden, dass das Zugpersonal und die Bahngäste keiner erhöhten Gefahr bzw. keinen erhöhten Sicherheitsrisiken ausgesetzt werden?

2.     Wie viele Fälle von Übergriffen durch illegale Immigranten bzw. gegen Bahnreisende sind Ihnen bekannt und um welche Art von Übergriffen handelte es sich dabei jeweils?

3.     Wie planen Sie, das Personal der ÖBB von diesen unzumutbaren Umständen zu entlasten?

4.     Inwieweit gibt es zwischen dem BMVIT und dem BMI eine Zusammenarbeit, um derartige Übergriffe auf das Zugpersonal und die Bahngäste zu verhindern?

5.     Welche Kosten sind bisher im Bahnverkehr durch Fehlverhalten illegaler Immigranten im Jahr 2015 entstanden?

6.     Wie viele Minuten an Verspätung waren das Resultat dieser Summe an Fehlverhalten?

7.     Wie kann unter den geschilderten Umständen ein ordnungsgemäßer Bahnbetrieb aufrechterhalten werden?