6489/J XXV. GP

Eingelangt am 17.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

BEGRÜNDUNG

 

Seit 1.1.2014 haben pflegende Angehörige und betreuende Angehörige die Möglichkeit eine Pflegekarenz sowie Pflegeteilzeit in Anspruch zu nehmen. Die Einführung war ein zentraler Schritt, um jene Personen zu unterstützen, die sich plötzlich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Pflegekarenz und auch Pflegeteilzeit leisten einen wesentlichen Beitrag um jene Zeit zu überbrücken, in der ein Heimplatz bzw. die Pflege und Betreuung zu Hause von den Angehörigen organisiert wird (Behördenwege, Adaptierung von Räumen, Pflegepersonal finden).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Menschen haben im Jahr 2014, wie viele im Jahr 2015 ein Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz bezogen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

2.    Mit welcher Inanspruchnahme rechnen sie im Jahr 2016?

3.    Wie hoch ist der Frauenanteil im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 bei den vereinbarten Pflegekarenz-Fällen?

4.    Warum wird die durchschnittliche Dauer der Pflegekarenz statistisch nicht erhoben?

5.    Falls mittlerweile doch: wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Pflegekarenz im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?

6.    Wie hoch ist das ausbezahlte Pflegekarenzgeld durchschnittlich im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?


7.    Warum wird bei der Zuerkennung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit nicht erhoben, in welcher Pflegestufe sich die zu betreuende Person befindet?

8.    Falls dies mittlerweile erhoben wird: In wie vielen der Pflegekarenz-Fällen hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurden minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenziell erkrankte Angehörige (bitte um getrennte Darstellung der Jahre 2014 und 2015)?

9.    Wie vielen Menschen wurde im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit gewährt? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

10. Mit welcher Inanspruchnahme rechnen sie im Jahr 2016?

11. Wie hoch ist der Frauenanteil bei den vereinbarten Pflegeteilzeit-Fällen im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?

12. Falls dies mittlerweile erhoben wird: In wie vielen der Pflegeteilzeit-Fällen hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurde ein/e minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenziell erkrankte Angehörige (bitte um getrennte Darstellung der Jahre 2014 und 2015)?

13. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 seitens des Sozialministeriumsservice telefonischer Support zu Pflegekarenz/Pflegeteilzeit-Fragen geleistet?

14. Wird über diesen Support und die gestellten Fragen eine Dokumentation gemacht, um daraus Adaptierungen abzuleiten?

15. Warum gibt es keine differenzierte Aufstellung über die Pflegestufen über die Pflegestufe 3 hinweg, wofür Pflegekarenz/Pflegeteilzeit beantragt wird?

16. Wie beurteilen sie die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in den Jahren 2014 und 2015?

17. Welche Maßnahmen werden sie ergreifen, um die Bekanntheit des Angebots und in Folge die Inanspruchnahme weiter zu steigern?

18. Würde aus Ihrer Sicht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit die Inanspruchnahme erhöhen?