6490/J XXV. GP

Eingelangt am 17.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend das Schulveranstaltungsabrechnungsdilemma

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Regelungen für Schulveranstaltungskonten eingeführt. Die alte Vorgangsweise war folgende:

Pro Schulveranstaltung (z.B. Schikurs) wurde ein Subkonto des Kontos der Schule eingerichtet. Die Kontoauszüge konnten jederzeit zur Kontrolle ausdruckt werden. Überweisungen (z.B. an Quartiergeber) konnten mittels Telebanking/OnlineBanking etc. erfolgen. Nach der Schulveranstaltung wurde mit Belegen und Rechnungen abgerechnet und das Konto wieder auf null gestellt. Für die Schule fielen keine zusätzlichen Kosten an. Alle Belege und Abrechnungen wurden an den zuständigen Landesschulrat geschickt.

Die Neuregelung ist wesentlich aufwendiger und mit zusätzlichen Kosten für die Schulen verbunden. Die Regelungen werden in einem Informationsblatt des Bundesministeriums für Finanzen erläutert (siehe Anhang).

So fallen für die finanzielle Abwicklung der Schulveranstaltungen nun Kontogebühren an. Kontoauszüge sind nicht online einsehbar, wodurch es deutlich schwieriger ist nachzuvollziehen, ob alle TeilnehmerInnen schon die Beiträge eingezahlt haben. Das Überweisungslimit führt dazu, dass größere Beträge, wie bei der Bezahlung des Quartiers bei mehrtägigen Veranstaltungen, in mehreren Tranchen erfolgen muss. Das erschwert die Zuordnung von Rechnungen und Überweisungen. Umgekehrt gilt für Bareinzahlungen bei den meisten Postpartnern ein Einzahlungslimit von 1.000€. Auch das kann dazu führen, dass LehrerInnen mehrmals persönlich den Weg zum Postpartner antreten müssen, um größere Bargeldbeträge auf das Schulveranstaltungskonto einzuzahlen.

Das größte Problem ist allerdings das ausdrückliche Verbot von Online-Banking. Es bedeutet, dass die zeichnungsberechtigten Lehrkräfte jeweils persönlich während der Öffnungszeiten die Bank bzw. den Postpartner aufsuchen müssen um Kontoauszüge zu kontrollieren, Überweisung vorzunehmen etc.

Dies führt zu einer massiven Überbürokratisierung und Vervielfachung des Aufwandes für die Abwicklung von Schulveranstaltungen. Stattdessen sollte die finanzielle Abwicklung in die Autonomie der Schulen übertragen werden. Die SchulleiterInnen würden somit die Verantwortung für die korrekte Abwicklung der Finanzen tragen. ein Controlling auf Ebene der Landesschulräte die Transparenz und Korrektheit der Abrechnungen überwachen.

Laut Informationsblatt Ihres Ministeriums ist die Eröffnung von Schulveranstaltungskonten nur bei der BAWAG P.S.K. bzw. den ebenfalls zur BAWAG P.S.K gehörenden Postpartnern zulässig. Diese Regelung wirkt wettbewerbsverzerrend, da Schulen keine Angebote für Schulveranstaltungskonten anderer Banken in Anspruch nehmen dürfen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Probleme gab es mit der früheren Regelung, die zu einer Neuregelung der Schulveranstaltungskonten geführt hat?

 

2)    Welche anderen Gründe gibt es für die Neureglung der Schulveranstaltungskonten?

 

3)    Weshalb können Kontoauszüge nicht online eingesehen werden?

 

4)    Womit ist das Überweisungslimit von 10.000 € begründet?

 

5)    Gibt es in allen Gemeinden mit Schulstandorten lokale BAWAG P.S.K.-Filialen oder Postpartner?

 

6)    Erhalten die zeichnungsberechtigten Lehrkräfte einen Kostenersatz, wenn die nächste BAWAG P.S.K.-Filialen bzw. der nächste Postpartner nur mit dem Auto erreichbar ist?

 

7)    Werden zeichnungsberechtigte Lehrkräfte vom Unterricht freigestellt, wenn Bankgeschäfte nur während der Unterrichtszeit möglich oder notwendig sind?

 

8)    Wer trägt die Kosten für anfallende Mehrdienstleistungen, die durch die persönliche Abwicklung der Bankgeschäfte am Schalter der BAWAG P.S.K.-Filialen bzw. der Postpartner entstehen?

 

9)    Wer trägt die zusätzlich anfallenden Kontoführungskosten?

 

10) Weshalb dürfen Schulveranstaltungskonten ausschließlich bei der BAWAG P.S.K. eingerichtet werden?

 

 

 

 

 

 

Anhang: