6497/J XXV. GP

Eingelangt am 17.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Folgeanfrage Ersatzfreiheitsstrafen für Verwaltungsstrafen

BEGRÜNDUNG

 

Die Anfrage 5068/J XXV. GP wurde am 7. Juli 2015 mit der Zahl 4894/AB beantwortet.

 

In der Beantwortung wurde angegeben, dass die angefragten Daten aufgrund der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns entweder nicht erhoben, nicht evident gehalten oder nicht ausgewertet werden würden. Von der Beantwortung des Großteils der gestellten Fragen wurde deshalb Abstand genommen. Es stellt sich daher die Frage, welche Daten und Statistiken der Bundesministerin für Inneres beim Vollzug von Freiheitstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafgesetzes überhaupt zur Verfügung stehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche bundesweit einheitlichen Statistiken werden im Zusammenhang mit dem Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts geführt?

2.    Welche evident gehaltenen Daten über Kosten und Kostenersätze im Zusammenhang mit dem Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts liegen Ihnen vor?

3.    Können Sie aufgrund der Ihnen vorliegenden Daten feststellen, welche Kosten jährlich aufgrund des Vollzugs von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts anfallen?

4.    Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für den gesamten Strafvollzug und wie hoch sind die Kosten für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen?

5.    Wenn nein, inwiefern ist diese Kostenermittlung im Hinblick auf einen möglichst sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Mitteleinsatz beim Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts verzichtbar?

6.    Können Sie aufgrund der Ihnen vorliegenden Daten feststellen, welche Personalressourcen jährlich aufgrund des Vollzugs von (Ersatz‑)Freiheitsstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts gebunden sind?

7.    Wenn ja, wie hoch sind die Personalressourcen für den gesamten Strafvollzug und wie hoch sind die Personalressourcen für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen?

8.    Wenn nein, inwiefern ist die Ermittlung der gebundenen Personalressourcen im Hinblick auf einen möglichst sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Mitteleinsatz beim Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts verzichtbar?

9.    Welche konkreten Daten und Statistiken werden in Ihrem Ministerium im Hinblick auf einen möglichst sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Mitteleinsatz beim Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts herangezogen?

10. Zu welchen konkreten Ergebnissen kommen diese Daten und Statistiken?