6502/J XXV. GP

Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend easystaff human & resources GmbH

Der Wiener Personaldienstleister „easystaff human & resources GmbH“ schickte am 5. September folgendes E-Mail mit dem Betreff „Infopromotoren Westbahnhof und Hauptbahnhof“ aus:

Liebe easystaffer,

Am Hauptbahnhof und Westbahnhof werden heute noch sehr viele Flüchtlinge erwartet. Deswegen benötigen wir vor Ort helfende Hände, die Nahrungsmittel verteilen und vor allem auch den Fahrgästen an den Bahnhöfen Infos über Anschlusszüge und die Zugzeiten geben.

Ich suche noch Leute für die Schicht HEUTE 05.09.2015 von 15-24 Uhr.

Bezahlung: EUR 10,00/h

Ihr habt 1h unbezahlte Pause.

Hast Du Zeit? Dann melde dich super rasch per Mail bei mir. Solltest du morgen oder am Montag auch Zeit haben, kannst du dich auch gerne im Interessentenpool unter Projektnummer 8953 anmelden.

Dieses E-Mail nährt den Verdacht, dass viele „freiwillige Helfer“ in Wahrheit bezahlte Promotoren sind. Und es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Personalagenturen bezahlte „Flüchtlingshelfer“ am Haupt- und Westbahnhof einsetzen. Der Öffentlichkeit wollen die Medien aber glaubhaft machen, dass sich Freiwillige aus der sogenannten „Zivilgesellschaft“ um die Mitarbeit in der Asylantenbetreuung geradezu raufen.

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele „Dienstverhältnisse“ wurden auf der Grundlage der von easystaff human & resources GmbH ausgelobten bezahlten Flüchtlingshelfer-Jobs seit dem 1. September 2015 geschlossen?

2.    Welche Sozialversicherungsbeiträge wurden für diese „Dienstverhältnisse“ durch die easystaff human & resources GmbH abgeliefert?

3.    Wurden diese „Dienstverhältnisse“ im Zuge eines Arbeitsleihverhältnisses mit Dritten abgeschlossen?

4.    Wenn ja, um welche Firma bzw. welche Verein oder welcher Gebietskörperschaft handelt es sich bei diesem Dritten?

5.    Wie viele „Dienstverhältnisse“ wurden auf der Grundlage der von anderen Personaldienstleistern ausgelobten bezahlten Flüchtlingshelfer-Jobs seit dem 1. September 2015 geschlossen?

6.    Um welche Personaldienstleister handelt es sich?

7.    Welche Sozialversicherungsbeiträge wurden für diese „Dienstverhältnisse“ durch die Personaldienstleister abgeliefert?

8.    Wurden diese „Dienstverhältnisse“ im Zuge eines Arbeitsleihverhältnisses mit Dritten abgeschlossen?

9.    Wenn ja, um welche Firma bzw. welche Verein oder welcher Gebietskörperschaft handelt es sich bei diesem Dritten?