6507/J XXV. GP

Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend AUVA-Rechungsabschluss 2014

Folgende Aussendung wurde am 19.08.2015 über OTS verschickt:

AUVA-Rechnungsabschluss 2014: Jährlicher Einnahmensentfall von über 90 Millionen Euro

 

Wien (OTS) - Vom Gesetz vorgeschriebene systemfremde Leistungen sowie gesetzliche Beitragssatzsenkung verursachen erstmalig substanziellen Bilanzverlust; Unfallprävention weiterhin zentrale Aufgabe für Kostenreduktion

Mitte des vorigen Jahres hat der Gesetzgeber eine Senkung des Beitragssatzes zur Unfallversicherung von 1,4 auf 1,3 Prozent vorgenommen. So ist zwar der Pflichtbeitrag, den die Unternehmen an die AUVA zahlen, gesunken, der AUVA fehlen damit aber über 90 Millionen Euro Einnahmen jährlich.

Der Einnahmensentfall verschärft sich durch gesetzlich vorgeschriebene systemfremde Ausgaben, die die AUVA zu leisten hat. Darüber hinaus wird die AUVA gezwungen, die Leistungen der Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden, überproportional abzugelten.

Folglich verzeichnete die AUVA im Jahr 2014 erstmals einen Bilanzverlust von rund 14 Millionen Euro. 2013 konnte die AUVA noch einen Gewinn von 28 Millionen Euro verzeichnen.

Dabei stiegen die Aufwendungen nur um 2,5 Prozent, hingegen sind die Erträge im Vergleich zum Jahr 2013 um 0,7 Prozent gesunken. Die höchsten Ausgaben entfallen mit rund 492 Millionen Euro auf den Bereich der Rentenleistungen. Als weitere große Positionen können mit 430 Millionen Euro die Kosten für die Unfallheilbehandlung, mit 90 Millionen Euro die Ausgaben für die Rehabilitation sowie mit 73 Millionen Euro die Ausgaben für die Prävention genannt werden.

Die Unfallprävention bleibt eine zentrale Aufgabe der AUVA. Denn bereits in den vergangenen Jahren konnten die Unfallzahlen dank der intensiven Aufklärung durch die AUVA erheblich gesenkt werden. Dies wirkt sich positiv auf die Kosten-Nutzenrechnung aus. So erspart 1 eingesetzter Euro 3 bis 4 Euro in der Unfallheilbehandlung, in der Rehabilitation sowie in der Berentung.


Der Rechnungsabschluss 2014 wird der Generalversammlung im Dezember 2015 vorgelegt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie bewerten Sie die Kritik der AUVA, die sozialpartnerschaftlich besetzt ist, im Hinblick auf den Bilanzverlust in der OTS vom 19.08.2015?

2.    Ist es richtig, dass SPÖ und ÖVP-nahe Sozialpartnervertreter aus den Reihen der AUVA an das BMASK herangetreten sind, um für eine Rücknahme der Beitragssatzreduktion in der Unfallversicherung zu „werben“?

3.    Stimmt es, dass eine Fachabteilung im BMASK Berechnungen über die Auswirkungen „systemfremder Aufgaben“ der AUVA angestellt hat?

4.    Wenn ja, welche Ergebnisse wurden hier erzielt?

5.    Stimmt es, dass eine Fachabteilung im BMASK Berechnungen über die „überproportionale Abgeltungen von Leistungen“ der AUVA an die Krankenkassen angestellt hat?

6.    Wenn ja, welche Ergebnisse wurden hier erzielt?

7.    Können Sie ausschließen, dass im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2016 eine Erhöhung des Beitragssatzes in der Unfallversicherung kommen wird?