6508/J XXV. GP

Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend gemeinnützige Hilfstätigkeit von Asylwerbern

 

GVG § 7 (3) Asylwerbern und Fremden nach § 2 Abs. 1, die in einer Betreuungseinrichtung (§ 1 Z 5) von Bund oder Ländern untergebracht sind, können mit ihrem Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land, Gemeinde (zB Landschaftspflege, und –gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen, Unterstützung in der Administration) herangezogen werden. (4) Asylwerber, deren Verfahren gemäß § 28 AsylG 2005 zugelassen wurde, können mit ihrem Einverständnis zu Tätigkeiten im Sinne des Abs. 3 auch dann herangezogen werden, wenn sie von Dritten betreut werden. (5) Werden solche Hilfstätigkeiten erbracht, ist dem Asylwerber ein Anerkennungsbeitrag zu gewähren. Dieser Anerkennungsbeitrag gilt nicht als Entgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung, BGBl. Nr. 189/1955 und unterliegt nicht der Einkommenssteuerpflicht. (6) Durch Tätigkeiten nach Abs. 3 und 4 wird kein Dienstverhältnis begründet; es bedarf keiner ausländerbeschäftigungsrechtlichen Erlaubnis.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

  1. Wie viele Asylwerber waren seit 2008 gemäß § 7 GVG in Österreich tätig?
  2. Wie teilt(en) sich diese Asylwerber in einer  Tätigkeit gemäß § 7 GVG auf die einzelnen Bundesländer, Bezirke und Gemeinden, jeweils aufgelistet auf die einzelnen Jahre seit 2008 auf?

  1. Wie teilt(en) sich diese Asylwerber in einer  Tätigkeit gemäß § 7 GVG auf Bundesbehörden, jeweils aufgelistet auf die einzelnen Jahre seit 2008 auf?
  2. Wie teilt(en) sich diese Asylwerber in einer  Tätigkeit gemäß § 7 GVG auf Landesbehörden, jeweils aufgelistet auf die einzelnen Jahre seit 2008 auf?
  3. Wie teilt(en) sich diese Asylwerber in einer  Tätigkeit gemäß § 7 GVG auf Gemeindebehörden, jeweils aufgelistet auf die einzelnen Jahre seit 2008 auf?
  4.  
  5. Wie teilt(en) sich diese Asylwerber in einer  Tätigkeit gemäß § 7 GVG auf Vereine, jeweils aufgelistet auf die einzelnen Jahre seit 2008 auf?
  6. Wie viele Asylwerber waren seit 2008 „gemeinnützig“ bei der Volkshilfe tätig?
  7. Wie viele Asylwerber waren seit 2008 „gemeinnützig“ bei der Caritas tätig?
  8. Wie viele Asylwerber waren seit 2008 „gemeinnützig“ bei der Diakonie tätig?
  9. Wie viele Asylwerber waren seit 2009 „gemeinnützig“ beim Hilfswerk tätig?
  10. Bei welchen anderen Vereinen waren Asylwerber seit 2009 „gemeinnützig“ tätig?
  11. Wie viele Asylwerber waren seit 2008 in der Landschaftspflege- und Landschaftsbetreuung tätig?
  12. Wie viele Asylwerber waren seit 2008 in der Betreuung von Park- und Sportanlagen tätig?
  13. Wie viele Asylwerber waren seit 2008 in der Administration tätig?
  14. Wie gestaltete sich die sozialversicherungsrechtliche Regelung dieser gemeinnützigen Tätigkeiten?