6513/J XXV. GP
Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Datenschutz und AMS
Die Angestellte des AMS verschickte eine E-Mail, in der Daten, wie Name und Adresse von 393 Arbeitssuchenden zu lesen waren, wie Medien berichtet haben.
Die Mitarbeiterin hatte am 21.8.2015 an 393
arbeitslose Frauen eine E-Mail mit einer Einladung zum Tag der offenen Tür
versendet. Das Mail enthielt allerdings nicht nur eine individuelle Einladung,
sondern alle 393 Schreiben an die Frauen.
In der Nachricht waren neben den Namen auch alle
Anschriften der Jobsuchenden vermerkt. Das AMS entschuldigte sich, in Zukunft
will man mit einem Vier-Augen-Prinzip solche Vorfälle verhindern.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. In welcher AMS-Geschäftsstelle fand diese Daten-Panne statt?
2. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
3. Welche Reaktionen rief diese Daten-Panne bei den Betroffenen hervor?
4. Welche anderen Daten-Pannen wurden im Bereich des AMS seit 2008, aufgeschlüsselt nach Jahren und AMS-Geschäftsstellen registriert?