6514/J XXV. GP
Eingelangt am 22.09.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Regierungs-Beauftragter Christian Konrad
In der 72. Sitzung des Ministerrates am 8. September 2015 wurde unter Punkt 5. der Tagesordnung ein „Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Zl. 351.000/0035-I/4/15, betr. Bestellung eines Regierungsbeauftragten für die Bereitstellung menschenwürdiger Unterbringung von Flüchtlingen“ verabschiedet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Auf welcher verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlage wird Herr Christian Konrad mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dessen Beamten und Vertragsbediensteten als „Regierungs-Beauftragter“ in Beziehung treten?
2. In welchem Über- und Unterordnungsverhältnis befinden sich Beamte und Vertragsbedienstete des BMG zu diesem „Regierungsbeauftragten“?
3. Welche finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen stellt das BMG für die Zusammenarbeit mit dem „Regierungs-Beauftragten“ bereit?
4. Welche gemeinsamen Projekte wird das BMG mit dem „Regierungs-Beauftragten“ durchführen?
5. Welche Kosten werden diese gemeinsamen Projekte gemäß Frage 4) verursachen und wie ist die budgetäre Bedeckung?
6. Welchen Anteil trägt das BMG an der genannten „Einen Million Euro“ für Organisationskosten rund um die Administration von Herrn Christian Konrad als „Regierungs-Beauftragten“?