6546/J XXV. GP

Eingelangt am 23.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Sonderurlaub für Flüchtlingshelfer im Sozialministeriumsservice(ehemaligem Bundessozialamt)

 

Folgendes Rundschreiben wurde an die Mitarbeiter des Sozialministeriums durch die Präsidialsektionschefin  versandt.(siehe unten)

 

Während die gleichgeschalteten Medien permanent der Öffentlichkeit suggerieren wollen, es handle sich um freiwillige Personen, die völlig unentgeltlich arbeiten illegale Zuwanderer an den österreichischen Bahnhöfen empfangen, als wären sie Filmstars, lichten sich immer mehr die wahren Hintergründe. Alles ist ein großer PR-Gag, den die Österreicherinnern und Österreicher als Steuerzahler und Staatsbürger ausbaden müssen.

 

Einerseits wurden über mindestens eine Agentur easystaff Flüchtlingshelfer für 10, - Euro in der Stunde angeheuert, um Tätigkeiten zu übernehmen, zum anderen gibt es Sonderurlaub für Mitarbeiter des Sozialministeriums von Minister Rudolf Hundstorfer(SPÖ).

 

Mit dieser Maßnahme wird offensichtlich auf Steuergelderkosten aktiv die illegale Zuwanderung nach Österreich unterstützt. Dies wirft eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ressortverantwortlichkeit des roten Ministers auf.

 

Gleichzeitig sollen Mitarbeiter im Zuge dieser Auslobung dieses Sonderurlaubs mehr oder weniger mit sanftem Druck durch SPÖ-Kader im BMASK dazu animiert worden sein, an dieser Aktion mitzuwirken.

 

Unter anderem soll auch ein Zusammenhang mit allfälligen Belohnungsleistungen in Aussicht gestellt worden sein, wenn Mitarbeiter diesen Sonderurlaub konsumieren. Auch in nachgelagerten Bereichen wie dem AMS oder Bundessozialamt sollen solche Aktionen gestartet worden sein.

 


In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Haben Sie als Ressortchef die Weisung gegeben, den Sonderurlaub für die Mitarbeiter des Sozialministeriumsservice( dem ehemaligem Bundessozialamt) zum Zwecke der Hilfe für illegale Zuwanderer auszuloben?

2.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

3.    Wie lautet die genaue Weisung?

4.    Wie war der genaue Dienstweg für diese Weisung?

5.    Stimmt es, dass die Weisung über Generalsekretär und Kabinettschef Preiss an Sektionschefin Dr. Zarfl  bzw. den zuständigen Sektionschef weitergeleitet worden ist?

6.    Wie viele Mitarbeiter des Sozialministeriumsservice( dem ehemaligem Bundessozialamt) haben von diesem Sonderurlaub zum Zwecke der Hilfe für illegale Zuwanderer Gebrauch gemacht?

7.    Welche Kosten bzw. welcher Stundenausfall ist dem BMASK durch die Inanspruchnahme dieses Sonderurlaubs durch Mitarbeiter des Sozialministeriumsservice( dem ehemaligem Bundessozialamt)  entstanden?

8.    Wurde durch SPÖ-Kader Druck auf Kolleginnen und Kollegen im Sozialministeriumsservice( dem ehemaligem Bundessozialamt) ausgeübt, damit diese an einer Hilfe für illegale Zuwanderer teilnehmen?

9.    Welche Sicherheitsmaßnahmen treffen Sie, dass Mitarbeiter, die sich in der Hilfe für illegale Zuwanderer engagieren, keine ansteckenden Krankheiten ins Sozialministeriumsservice( dem ehemaligem Bundessozialamt) einschleppen?