6551/J XXV. GP

Eingelangt am 23.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Herabstufung von Pflegestufe 3 auf Pflegestufe 1

 

 

Herr Benjamin K., SVNR 2388 170688 leidet seit vielen Jahren an einer schweren Krankheit, die erheblichen Pflegebedarf erfordert. Bisher war er deshalb in der Pflegestufe 3 eingestuft. Durch die erfolgte Kompetenzverschiebung von der Bezirksverwaltungsbehörde zur PVA erfolgte nun eine „Neubefundung“, und Herr K. wurde einfach in die Pflegestufe 1 zurückgestuft.

 

Tatsache ist jedoch, dass sich der Pflegebedarf bei Herrn K. nicht verringert, sondern durch das Fortschreiten der Krankheit erhöht hat. Gleichzeitig wird die durch die PVA neuerlich erfolgte „Befundung“ als nicht sachgerecht empfunden, vielmehr muss man davon ausgehen, dass es offensichtlich einen „Befehl von oben“ gibt, die Personenanzahl mit Pflegebedarf möglichst einzudämmen. Dem diente ja offensichtlich auch die Verschärfung des Zugangs zu den Pflegestufen 1 und 2, die Sozialminister Hundstorfer(SPÖ) gegen heftigen Widerstand der Behindertenorganisationen durchgesetzt hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

1.    Aus welchen Gründen wurde die Einstufung von Herrn Benjamin K. von der Pflegestufe 3 auf die Pflegestufe 1 herabgesetzt?

2.    Wer hat die Neubefundung angeordnet?

3.    Wer hat die Neubefundung durchgeführt?

4.    In welchem Stadium befindet sich das Einstufungsverfahren von Herrn Benjamin K.?


5.    Wie viele Neubefundungen führt dieser medizinische Sachverständige insgesamt jährlich für die PVA durch?

6.    Erfolgte diese Neubefundung wegen der Kompetenzverschiebung von der Bezirkshauptmannschaft an die PVA?

7.    Wie viele Neubefundungen wurden insgesamt österreichweit vorgenommen, nachdem die Kompetenzverschiebung für das Pflegegeld von den BHs an die PVA erfolgte?

8.    Gibt es eine Weisung aus dem BMASK, solche „Neubefundungen“ durch die Kompetenzverschiebung vorzunehmen?

9.    Welche „Einsparungen“ ergeben sich durch diese Neubefundungen?

10. Wäre in Fällen, wie bei Herrn K. nicht ein „Verschlechterungsverbot“ anzudenken, da ja medizinisch belegbar ist, dass sich bei einem fortlaufenden Krankheitsverlauf keine Verminderung des Pflegebedarfs ergibt?