6555/J XXV. GP
Eingelangt am 23.09.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Josef Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Verdoppelung der Grenzwerte für Quecksilber bei Raubfischen
Wie der Kurier am 16.09.2015 online berichtete, will die Europäische Kommission die Grenzwerte für Quecksilber in großen Raubfischen verdoppeln. Die Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der ein entsprechendes Arbeitspapier der EU vorliegt, kritisierte die Pläne scharf: Risiken und Nebenwirkungen verfehlter Industrie- und Umweltpolitik würden an Schwangere und Kleinkinder weitergereicht.
Die Grenzwerte in großen Raubfischen sollten von einem auf zwei Milligramm Quecksilber je Kilogramm Fisch angehoben werden. Große Raubfische seien aber so stark mit Quecksilber belastet, dass auf Grundlage der noch geltenden Grenzwerte etwa 50 Prozent der Fänge nicht verkauft werden dürfen. Nach Verdoppelung der Grenzwerte wären dann nur noch 14,5 Prozent unverkäuflich.
Im Gegenzug für dieses Lockerung will die EU laut Foodwatch die Grenzwerte bei anderen Fischen von derzeit 0,5 Milligramm auf 0,1 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm verschärfen. Foodwatch bezeichnete dies aber als "Trick", weil kleinere Friedfische wie etwa Karpfen meist so niedrig belastet sind, dass sie die geplanten Höchstwerte bereits heute einhalten.
Quecksilber ist ein für den Menschen hochgiftiges Schwermetall, das sich über die Nahrungskette vor allem in Raubfischen stark anreichert. Bereits geringe Mengen können besonders bei Ungeborenen Schädigungen des Nervensystems verursachen. Quecksilber gelangt vor allem durch die Kohleverbrennung in die Umwelt. Im vergangenen Jahr zählten europaweite Warnungen vor Quecksilber in Fisch bereits zu den häufigsten gemeldeten Gesundheitsrisiken im EU-Warnsystem RASFF.
(Quelle: http://kurier.at/wirtschaft/marktplatz/quecksilber-im-thunfisch-eu-erlaubt-hoehere-grenzwerte/153.062.894)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage