6555/J XXV. GP

Eingelangt am 23.09.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Verdoppelung der Grenzwerte für Quecksilber bei Raubfischen

 

Wie der Kurier am 16.09.2015 online berichtete, will die Europäische Kommission die Grenzwerte für Quecksilber in großen Raubfischen verdoppeln. Die Konsumentenschutzorganisation Foodwatch, der ein entsprechendes Arbeitspapier der EU vorliegt, kritisierte die Pläne scharf: Risiken und Nebenwirkungen verfehlter Industrie- und Umweltpolitik würden an Schwangere und Kleinkinder weitergereicht.

Die Grenzwerte in großen Raubfischen sollten von einem auf zwei Milligramm Quecksilber je Kilogramm Fisch angehoben werden. Große Raubfische seien aber so stark mit Quecksilber belastet, dass auf Grundlage der noch geltenden Grenzwerte etwa 50 Prozent der Fänge nicht verkauft werden dürfen. Nach Verdoppelung der Grenzwerte wären dann nur noch 14,5 Prozent unverkäuflich.

Im Gegenzug für dieses Lockerung will die EU laut Foodwatch die Grenzwerte bei anderen Fischen von derzeit 0,5 Milligramm auf 0,1 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm verschärfen. Foodwatch bezeichnete dies aber als "Trick", weil kleinere Friedfische wie etwa Karpfen meist so niedrig belastet sind, dass sie die geplanten Höchstwerte bereits heute einhalten.

Quecksilber ist ein für den Menschen hochgiftiges Schwermetall, das sich über die Nahrungskette vor allem in Raubfischen stark anreichert. Bereits geringe Mengen können besonders bei Ungeborenen Schädigungen des Nervensystems verursachen. Quecksilber gelangt vor allem durch die Kohleverbrennung in die Umwelt. Im vergangenen Jahr zählten europaweite Warnungen vor Quecksilber in Fisch bereits zu den häufigsten gemeldeten Gesundheitsrisiken im EU-Warnsystem RASFF.

(Quelle: http://kurier.at/wirtschaft/marktplatz/quecksilber-im-thunfisch-eu-erlaubt-hoehere-grenzwerte/153.062.894)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen dieses Vorhaben der Europäischen Kommission bekannt?
  2. Wenn ja, wie begründet die Europäische Kommission dieses Vorhaben?

  1. Was unternehmen Sie seitens Ihres Ressorts dagegen?
  2. Gab es in Österreich den letzten Jahren (2010-2014) Todesfälle aufgrund einer Quecksilbervergiftung?
  3. Wenn, ja wie viele?
  4. Wenn ja, wie viele dieser Todesfälle sind auf den Verzehr von mit Quecksilber verseuchten Fischen zurückzuführen?
  5. Gab es in Österreich nachweisbare Schäden an Ungeborenen/Neugeborenen aufgrund einer zu hohen Quecksilberkonzentration?
  6. Wenn ja, sind diese auf den Verzehr von mit Quecksilber verseuchten Fisch zurückzuführen?