6567/J XXV. GP

Eingelangt am 23.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Änderungen bei Elternteilzeit

 

Laut ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl ist geplant, die Elternteilzeit nur mehr bis zum fünften Geburtstag des Kindes zu gewähren

Wien – Derzeit können Eltern bis zum vierten Geburtstag ihres Kindes bei vollem Kündigungsschutz und bis zum siebenten Geburtstag bei "Motivkündigungsschutz" in Elternteilzeit gehen. Das heißt: Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Kinderbetreuungspflichten in Absprache mit dem Arbeitgeber vereinbaren, in welchem Stundenumfang und zu welchen Arbeitszeiten sie beruftstätig sind.

Elternteilzeit nur mehr bis zum fünften Geburtstag

Wie Renate Anderl, Vizepräsidentin des ÖGB und Frauenvorsitzende des ÖBG, dem STANDARD erklärte, steht – dem Regierungsprogramm entsprechend – die Reduktion der Elternteilzeit derzeit auf der Verhandlungsagenda der Regierung. Konkret soll laut Anderl die Reduktion der Elternteilzeit im Rahmen der Reform des Kinderbetreuungsgeldkontos diskutiert werden. Geplant sei offenbar, die Elternteilzeit nur mehr bis zum fünften Geburtstag des Kindes zu gewähren. Diesen Vorstoß lehnt Anderl ab: "Solange es keinen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, die sich mit einem Vollzeitjob vereinbaren lässt, gibt, erhält dieser Vorstoß keine Zustimmung des ÖGB." Außerdem verweist Anderl auf den "Beschäftigungsnotstand".

Anderl fordert Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Laut Anderl wird das Herabsetzen seitens der Regierungsvertreter mit der Kindergartenpflicht argumentiert, die mit dem fünften Geburtstag ein Jahr vor der Schulpflicht in Kraft tritt. Ein verpflichtendes Kindergartenjahr – es erfordert eine absolvierte Wochenstundenanzahl von 20 Stunden – würde vielerorts dennoch keinen Vollzeitjob ermöglichen. "In Österreich gibt es nach wie vor Kindergärten, die über Mittag geschlossen haben. Das ist nicht mehr zeitgemäß", kritisiert sie. Überhaupt solle es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes geben.

Im Regierungsprogramm ist die Herabsetzung der Elternteilzeit an den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze gekoppelt. Konkret ist darin die Rede von der "Prüfung der Verkürzung des Anspruchs auf Elternteilzeit vom 7. auf das 5. Lebensjahr (bzw. bis zum verpflichtenden Eintritt in den Kindergarten); bzw. einer weiteren Absenkung der Grenze auf das 4. Lebensjahr parallel zum Ausbau der Kinderbetreuung bis 2017". Die Elternteilzeitregelung ist übrigens im Juli 2004 in Kraft getreten.

Der Sprecher der Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) verwies auf das Sozialministerium, das für die Reform der Elternteilzeit zuständig sei. Es bestünde kein Zusammenhang zwischen der Reform der Elternteilzeit und der Reform des Kinderbetreuungsgeldkontos. Das Sozialministerium gab dazu zunächst keine Stellungnahme ab. (Katrin Burgstaller, 21.9.2015)

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

1.    Welchen Stand haben diese Verhandlungen zur teilweisen Abschaffung der Elternteilzeit?

2.    Wer führt diese Verhandlungen von Seiten des BMASK?

3.    Welchen Standpunkt vertreten Sie als zuständiger Minister für das Arbeitsrecht in dieser sozialpolitisch existenziellen Frage?