6573/J XXV. GP

Eingelangt am 23.09.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Sonderabfertigung für Ex-PVA-Managerin Eichhorn

 

Sozialdemokratische Mitarbeiter in der Pensionsversicherungsanstalt(PVA) schütteln den Kopf. In der PVA macht eine Information aus der Direktionsetage die Runde: Die rote Ex-PVA-Managerin Gabriele Eichhorn, im Frühjahr wegen schwerer Dienstverfehlungen entlassen, soll sich jetzt mit ihrem ehemaligen Ex-Dienstgeber mit Wissen und Willen des BMASK auf eine Sonderabfertigung in Millionenhöhe geeinigt haben. Bezahlen müssen dies die Beitragszahler der PVA und damit die Versichertengemeinschaft. Grund für die Sonderabfertigung trotz Dienstverfehlungen soll das „Insider-Wissen“ von Eichhorn über Vorgänge in der PVA sein.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

  1. Welchen Stand hat das Arbeitsrechtsverfahren zwischen der PVA und Frau Gabriele Eichhorn?
  2. Trifft es zu, dass man sich zwischen Frau Eichhorn und der PVA „außergerichtlich geeinigt hat“?
  3. Wenn ja, auf welcher Grundlage?
  4. Trifft es zu, dass Ausfluss dieser außergerichtlichen Einigung die Bezahlung einer Sonderabfertigung an Frau Eichhorn ist?
  5. Wurde diese außergerichtliche Einigung dem BMASK zur Kenntnis gebracht?
  6. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
  7. Trifft es zu, dass Bestandteil dieser Einigung eine Sonderabfertigung an Frau Eichhorn ist?
  8. Wenn ja, in welcher Höhe wurden Forderungen von Frau Eichhorn unter dem Titel Sonderabfertigung oder einem anderen Titel abgegolten?