6581/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Dringliche Anfrage

gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Österreich im Ausnahmezustand - sichere Grenzen statt Asylchaos

 

Seit 4. September 2015 reisten zehntausende Fremde von Ungarn illegal nach Österreich ein und zum Teil durch, weiter nach Deutschland. Diese Menschen sind entgegen des Schengener Grenzkodex an den Außengrenzen nicht kontrolliert worden. Ab Sonntag, 13. September 2015 gab es keine Durchreise mehr, da Deutschland Schengen ausgesetzt hat und wieder Grenzkontrollen durchführt. Die ungarisch-österreichische Grenze war weiterhin unkontrolliert offen für jeden Übertritt. Gegenwärtig werden lediglich Pseudokontrollen durchgeführt. De facto hat jeder Drittstaatsangehörige die Möglichkeit, illegal nach Österreich einzureisen. Das ist besorgniserregend, zumal ein Ende der nach Österreich und Europa hereinströmenden Wirtschafts- und Kriegsflüchtlinge nicht absehbar ist.

 

Der APA045 vom 14. September 2015 war zu entnehmen: „Aus Ungarn kamen seit Sonntag 00.00 Uhr mehr als 16.600 Menschen im Burgenland an. In den nächsten Stunden werden weitere mehrere Tausend Menschen aus Ungarn in Nickelsdorf erwartet.“

 

Die praktizierte Nichtdurchführung der Kontrollen und Ausgleichsmaßnahmen,  also die vorsätzliche Unterlassung der Vollziehung der Gesetze, gefährdet massiv die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Österreich. Nicht zuletzt bestätigt sich dies leider immer wieder in Aufgriffen von Terroristen, welche sich als Flüchtlinge getarnt hatten, wie zum Beispiel die Kronen-Zeitung vom 21.05.2015 berichtete: „Terrorist kam als Flüchtling: "Sorge berechtigt"“.

 

Dieses große Problem wurde auch vom ehemaligen Innenminister und Unionsfraktionsvize Hans-Peter Friedrich der CSU erkannt. Er wird in der „Passauer Neuen Presse“ mit den Worten, „völlig unverantwortlich, dass jetzt Zigtausende unkontrolliert und unregistriert ins Land strömen und man nur unzuverlässig genau abschätzen kann, wie viele davon ISIS-Kämpfer oder islamistische Schläfer seien“, zitiert.

 

Auch der Ministerpräsident von Bayern und Vorsitzender der CSU Horst Seehofer rügte diese Vorgehensweise, wie der  APA443 vom 11. September 2015 entnommen werden konnte:

„„Zur Entscheidung Merkels vom vergangenen Wochenende, die Flüchtlinge aus Ungarn nach Deutschland fahren zu lassen, sagte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer dem "Spiegel": "Das war ein Fehler, der uns noch lange beschäftigen wird". "Ich sehe keine Möglichkeit, den Stöpsel wieder auf die Flasche zu kriegen." Deutschland komme bald in "eine nicht mehr zu beherrschende Notlage."“

 

Es wäre eigentlich die Aufgabe des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, sich abzeichnende Lagen fachgemäß einzuschätzen und entsprechend vorausschauend zu handeln, anstatt zuzusehen, wie die Situation eskaliert und sich dann noch lobt, wie gut man durch „nichts tun“ professionell agiert hätte.

Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen:  vollkommene Aufgabe der öffentlichen Ordnung, in den Grenzregionen lässt die Regierung die eigene Bevölkerung im Stich, Verkehrschaos – der öffentliche Verkehr bricht zusammen, Autobahnen werden geschlossen, der Zugverkehr eingestellt, europäische und internationale Abkommen nicht eingehalten, Gesetze verletzt oder nicht vollzogen. Das entspricht nicht den Anforderungen an einen Rechtsstaat und an eine vertrauenswürdig handelnde Regierung, die als „Vorbereitung“ alles dazu getan hat, um die Sicherheitsinstrumentarien des Staates – Polizei und Bundesheer – zu zerschlagen.

 

Die einzige Leistung des Bundeskanzlers bestand in der Beleidigung Ungarns, welches versucht hat, den Schengener Grenzkodex einzuhalten. Anstatt Ungarn dabei zu unterstützen, wurde es von der Bundesregierung und den EU-Verantwortlichen im Stich gelassen. Durch diese Handlungsweise hat der Bundeskanzler Österreich im europäischen Umfeld geschadet, was auch innenpolitisch für großes Unverständnis sorgte und Kritik hervorrief:

„Was ich für gar nicht hilfreich halte, ist, dass der Kanzler in dieser Situation die Konfrontation mit dem ungarischen Ministerpräsidenten gesucht hat, statt das Miteinander zu pflegen. Ich fürchte, da haben ihn gewisse Spindoctoren in eine falsche Richtung gedrängt, die eines Staatsmannes nicht würdig ist und die Situation schwieriger macht.", so der Niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll in einem Interview mit ÖSTERREICH vom 12. September 2015.

 

Die Einführung von Grenzkontrollen hätte schon vor längerer Zeit umgesetzt gehört. Doch ÖVP-Chef und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner lehnte – vom Bundeskanzler unwidersprochen – sogar den Vorschlag nach intensiveren Grenzkontrollen aufgrund der Flüchtlingskrise am 29.08.2015 in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ mit dem Argument, dass dies rechtlich problematisch sei, ab.

 

Eigenartige Haltung des Vizekanzlers, denn der Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ermächtigt einen Mitgliedstaat, im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit, ausnahmsweise nach dem in Artikel 24 festgelegten Verfahren oder in dringenden Fällen nach dem in Artikel 25 festgelegten Verfahren für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen.

 

Artikel 25 sieht vor, dass, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats ein sofortiges Handeln erfordert, der betreffende Mitgliedstaat ausnahmsweise an den Binnengrenzen unverzüglich Grenzkontrollen wieder einführen kann.

Statt die Unterbringung der Flüchtlinge in ihrer Heimatregion und eine effektive Rück-kehrpolitik zu fordern, so wie es letzte Woche der niederländische König Willem-Alexander in der Thronrede in Den Haag getan hat, sprach sich Innenministerin Mikl-Leitner, als auch Bundeskanzler Faymann, dafür aus, Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten einen "legalen Weg nach Europa" zu ermöglichen, wie der APA am 28.08.2015 entnommen werden konnte. Dabei sollte ihnen bewusst sein, dass eine „Quotenregelung“ kein Problem löst, solange die Außengrenzen des Schengen-Raums nicht wirksam gegen illegal Einreisende abgeschottet werden. Das Problem liegt nicht in der Verteilung, sondern in der Menge. Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung, dass deutsche Gemeinden die Beschlagnahme von privaten Gebäuden und Wohnungen zur Unterbringung von Fremden in Aussicht nehmen, besorgniserregend.

Die zwangsweise Verteilung von Drittstaatsangehörigen nach Quoten auf die EU-Mitgliedsstaaten wird nicht nur auf Grund der fehlenden Bereitschaft sowohl der Länder als auch der Fremden nicht funktionieren, sie berücksichtigt vor allem nicht die Tatsache, dass es sich bei einem Großteil der Fremden nicht um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention handelt, sondern um illegal eingereiste Wirtschaftsmigranten, die nicht zu verteilen, sondern sofort zurückzuführen wären.

 

Zu den bereits ca. 53.000 Asylsuchenden seit Jänner 2015 in Österreich und den vielen  tausenden Migranten auf dem Weg nach Deutschland in Österreich befindlich, sollen jetzt noch rund 3600 Flüchtlinge auf Grund der nun beschlossenen Quote dazu kommen. Aber es werden sicher noch mehr, da die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für 2015 rund eine Million Asylwerber in Europa erwartet. Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) rechnet mit täglich 6.000 neuen Flüchtlingen in Europa.

 

Vor diesem Hintergrund ist auch ein Bericht des „Bayrischen Rundfunks“ vom 22.9.2015 beachtlich:

„Flüchtlinge in Europa, Österreichs Behörden sorgen sich um Sicherheit

Die österreichischen Sicherheitsbehörden haben die Flüchtlingszuwanderung analysiert. Das Innenministerium in Wien kommt zum Schluß, dass ein anhaltender Zustrom eine Gefahr für die Innere Sicherheit darstellt.

Wörtlich heißt es in dem Geheimpapier, dass auch den bayerischen Behörden geschickt wurde: "Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit durch die massive Bindung des Polizeipersonals zur Abwicklung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit illegalen Einreisen." Insgesamt drohten eine Überforderung der Asyl-und Versorgungssysteme. Zudem, so heißt es in dem Papier, das dem Bayerischen Rundfunk vorliegt, drohe eine "Gefahr interethnischer und interreligiöser Konflikte unter den Migranten" bis hin zu einer "Außerkraftsetzung der gesetzlichen Strukturen". (…)“

 

Vor dem Hintergrund der sicherheitsgefährdenden Vorkommnisse an der österreichischen Staatsgrenze seit 4. September 2015, der geduldeten unkontrollierten illegalen Einreise von mehreren zehntausenden Fremden auf österreichisches Staatsgebiet, der offensiven Untätigkeit der Bundesregierung und der nichtabsehbaren Auswirkungen auf Österreich, ergeht an den Bundeskanzler folgende

 

 

Dringliche Anfrage

 

1.    Welche konkreten Ergebnisse brachte der gestrige EU-Gipfel hinsichtlich der Errichtung einer "Festung Europa" hervor?

2.    Bekennt sich die Österreichische Bundesregierung zum politischen Ziel der Errichtung einer "Festung Europa"?

3.    Ist die Verteidigung der christlich-abendländischen Leitkultur ein politisches Ziel der Europäischen Union und der Österreichischen Bundesregierung?

4.    Wenn nein, wie wollen Sie Österreich und das restliche christliche Abendland vor der im Gange befindlichen existenzbedrohenden Völkerwanderung schützen?

5.    Welche konkreten Strategien verfolgen die Europäische Union und die Bundesregierung, um Europa und Österreich vor einer weiteren Islamisierung und Überfremdung zu schützen?

6.    Was ist die Rechtsgrundlage für die unkontrollierte und willkürliche Einreise einer unüberschaubaren Menschenmenge von Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen in den vergangenen Wochen?

7.    Welche Kenntnisse haben Sie über die Zusammensetzung dieser Menschenmenge in Hinblick auf deren Herkunft, demographische Zusammensetzung und tatsächliche Gefährdungslage?

8.    Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung gesetzt, um eine Einreise von in den Flüchtlingsmassen befindlichen Dschihadisten zu verhindern?

9.    Welche konkreten Maßnahmen sind in Aussicht genommen, um Illegale unverzüglich außer Landes zu schaffen?

10. Welche Auswirkungen hat die im Gange befindliche Völkerwanderung auf das österreichische Gesundheits-, Schul- und Sozialwesen?

11. Welche Auswirkungen wird sie - vor dem Hintergrund der bereits herrschenden Rekordarbeitslosigkeit - auf den österreichischen Arbeitsmarkt haben?

12. Teilen Sie die Forderung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach einem Arbeitsrecht für Asylwerber „vom ersten Tag an“?

13. Sind die Genfer Flüchtlingskonvention und die EMRK zeitgemäße Rechtsgrundlagen um die im Gange befindliche Völkerwanderung zu stoppen?

14. Wenn nicht, prüft die Österreichische Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtslage, um eine restriktive Flüchtlingspolitik, insbesondre ein gesetzliches Limit für die Anwesenheit von Fremden im Bundesgebiet, zu ermöglichen?

15. Haben Sie sich auf Europäischer Ebene dafür eingesetzt, unser Nachbarland Ungarn beim Schutz der Schengen-Außengrenze zu unterstützen?

16. Haben Sie sich bei Ihrem Amtskollegen Victor Orban für Ihre Entgleisung, in der Sie die ungarische Politik mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gleich gesetzt haben, entschuldigt?

17. Welche Intention lag Ihrer Forderung nach einer legalen Einreisemöglichkeit für alle Drittstaatsangehörigen, die nach Österreich wollen, zugrunde?

18. Warum haben Sie die Bundesministerin für Inneres nicht aufgefordert, die Grenzen zu schließen, um eine Gefährdung der österreichischen Bevölkerung durch unkontrollierte Fremde, die illegal nach Österreich kommen, zu verhindern?

19. Warum haben Sie nicht versucht, gemeinsam mit den Ungarn das Problem rechtzeitig zu lösen oder zumindest unseren Nachbarn auf europäischer Ebene zu helfen?

20. Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in Österreich auf?

21. Wie viele davon sind registriert?

22. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Betreuung dieser Flüchtlinge im heurigen Jahr?

23. Was passiert mit Fremden, die nicht um Asyl ansuchen, aber auch nicht weiterreisen (können)?

24. Wie viele Flüchtlinge wurden in den vergangenen Wochen auf Grund der nun stattfindenden Kontrollen a limine zurückgewiesen?

25. Wird das Dublin III Abkommen von Österreich noch vollzogen?

26. Was geschieht mit jenen Flüchtlingen, die an der Grenze aufgegriffen werden und kein Recht auf Asyl haben?

27. Warum bieten gerade Österreich und Deutschland einen solchen Anreiz für Wirtschaftsmigranten?

28. Welche Maßnahmen werden Sie nach der geplanten Verteilung der 120.000 Fremden auf die Mitgliedstaaten ergreifen, wenn der Ansturm von Drittstaatsangehörigen nicht endet?

29. Wie viele Wirtschafts- und Kriegsflüchtlinge kann Österreich aufnehmen?

30. Was ist Ihre Strategie, wenn die osteuropäischen Staaten, die sich gegen die Flüchtlingsquoten aussprechen, keine Flüchtlinge aufnehmen?

31. Wie verträgt sich eine europäische Flüchtlingsquote mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, nach dem Ungarn kein sicheres Drittland wäre?

32. Gibt es zwischen Ihrer Ungarn-Beleidigung und dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs einen tatsächlichen Zusammenhang, zumal die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshof Dr. Angela Sporrer ehemalige Büroleiterin der SPÖ-Frauenchefin Heinisch-Hosek war?

33. Welche Gründe stehen einem lückenlosen Schutz der Bundesgrenze einschließlich der Grünen Grenze allenfalls unter Zuhilfenahme des Bundesheeres entgegen?

34. Welche genauen Tätigkeiten und Aufgaben verrichtet das Bundesheer im jetzt angelaufenen Assistenzeinsatz, zumal es mit der Kontrolle der Grünen Grenze definitiv nicht beauftragt wurde?

35. Ist Ihnen das in der Begründung angesprochene Geheimpapier, das auch den bayrischen Behörden übermittel wurde, bekannt?

36. Wenn ja, was ist der wesentliche Inhalt?

37. Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um der in dem Geheimpapier beschriebenen Gefährdungslage entgegenzuwirken?

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.