6599/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Praxistauglichkeit der Registrierkassenpflicht

 

 

In Österreich gibt es laut Wirtschaftskammer-Interessensvertreter rund 4.700 Marktfahrer, für die aktuell keine Belegpflicht besteht. Durch die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ sind Markthändler von der Aufzeichnungspflicht einzelner Betriebseinnahmen ausgenommen. Für sie gilt eine vereinfachte Losungsermittlung.

 

Markthandel wird vor allem im Bereich der Kleinstunternehmerbranche betrieben. Er ist durch geringe Beträge innerhalb eines Verkaufsvorganges sowie durch eine hohe Kundenfrequenz zu Stoßzeiten gekennzeichnet. Marktfahrer haben keinen fixen Standort, sondern sind auf temporären Märkten unterwegs und den dort vorherrschenden Witterungseinflüssen wie beispielsweise Regen, Schnee, Hagel, Sturm, extrem heißen (über 30°) und extrem kalten Temperaturen (mehr als -10°) usw. ausgesetzt. Außerdem gibt es auf einem Großteil der Marktplätze regionale Bedingungen - wie fehlende Stromanschlüsse -, welche die Arbeit mit elektronischen Geräten ebenfalls erschweren bzw. unmöglich machen.

 

Die Einführung der Registrierkassenpflicht bedeutet daher einen enormen logistischen, bürokratischen und auch finanziellen Aufwand für Marktfahrer, deren Bestehen somit enorm gefährdet ist. Zugleich wird durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen die Kalte-Hände-Regelung auf einen Jahresumsatz von € 30.000,- beschränkt.

 

Eine Umsetzung der Registrierkassenpflicht hängt demnach vor allem von regionalen und witterungsmäßigen Bedingungen ab. Die Durchführung der Registrierkassenpflicht in der geplanten Form führt dementsprechend zu einer zusätzlichen, hohen Belastung im Markt-, Straßen- und Wanderhandel sowie zu einer erheblichen Behinderung der eigentlichen Geschäftstätigkeit und ist somit nicht praxistauglich.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage

 

1.     Warum wurde die Kalte-Hände-Regelung, welche für Extremzustände im Freien gemacht wurde, auf einen Betrag (€ 30.000,--), von dessen Gewinn kaum ein Unternehmen überlebensfähig wäre, beschränkt?

2.     Ist eine Umsetzung der Registrierkassenflicht Ihrer Meinung nach bei Artikelpreisen von maximal € 5,-- (tlw. um 15 Cent) tatsächlich sinnvoll?

3.     Wenn ja, inwiefern?

4.     Ist an eine Ausnahmeregelung für solche Minimalstbeträge gedacht?

5.     Wenn ja, inwiefern?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Wie sollen die Registrierkassenpflicht sowie die manuelle Aufzeichnungspflicht zu Stoßzeiten umgesetzt werden, ohne dass das Handels-/Alltagsgeschäft gestört bzw. verzögert wird?

8.     Wie sollen die Registrierkassenpflicht sowie die manuelle Aufzeichnungspflicht bei plötzlichen Schlechtwettereinbrüchen umgesetzt werden?

9.     Welche Alternativen gibt es, wenn ein Gerät (Registrierkassa) plötzlich nicht mehr funktioniert?

10.  Denken Sie, dass es in Anbetracht möglicher Störungen des Gerätes notwendig sein wird, zwei oder mehrere Kassen anzuschaffen?

11.  Sind die aktuellen Registrierkassenmodelle Ihrer Meinung nach für den Einsatz bei jeglichen Witterungsbedingungen, denen Markt- und Straßenhändler ausgesetzt sind, problemlos geeignet?

12.  Wenn ja, inwiefern?

13.  Wenn nein, warum nicht?

14.  Wie soll die Registrierkassenpflicht bei Nichtverfügbarkeit von notwendigen Stromquellen umgesetzt werden?

15.  Ist die Umsetzung der Registrierkassenpflicht Ihrer Meinung nach in ländlichen Gebieten gleich gut möglich wie in städtisch-gut-erschlossenen Regionen?

16.  Wenn ja, warum?

17.  Wenn nein, warum nicht?

18.  Wurden bei der Gesetzeserstellung zur Registrierkassenpflicht witterungsbe-dingte, regionale und geographische Unterschiede berücksichtigt?

19.  Wenn ja, inwiefern?

20.  Wenn nein, warum nicht?

21.  Wurden/werden bei der Erarbeitung der Durchführungsverordnung zur Registrierkassenpflicht Alternativen in Abstimmung zu regionalen und witterungsmäßigen Bedingungen berücksichtigt?

22.  Wenn ja, welche?

23.  Wenn nein, warum nicht?

24.  Aufgrund welcher Empfehlungen / Überlegungen wurde die Änderung der Kalten-Hände-Regelung bzw. die Einführung der Registrierkassenpflicht ausgearbeitet?

25.  Von welchen zusätzlichen Steuereinnahmen gehen Sie durch die Einführung der Registrierkassenpflicht bei der betroffenen Berufsgruppe (Markt- und Straßenhändler) aus?

26.  Wie schätzen Sie die Auswirkungen der Registrierkassenpflicht in Hinblick auf mögliche Unternehmensschließungen von Markt- und Straßenhändlern ein?

27.  Denken Sie, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand viele Markt- und Straßenhändler dazu veranlasst, ihr Gewerbe einzustellen? (Bitte begründen!)

28.  Könnten sich etwaige Unternehmensschließungen bei Markt- und Straßenhändlern als Folge der Registrierkassenpflicht negativ auf die zu erwartenden Steuermehreinnahmen auswirken?

29.  Wenn ja, von welchen steuerlichen Verlusten gehen Sie aus?

30.  Wenn nein, warum nicht?

31.  Welchen wirtschaftlichen Effekt erwarten Sie sich durch die Registrierkassenpflicht?

32.  Gäbe es Ihrer Meinung nach eine Alternative zur Registrierkassenpflicht, die sich an den tatsächlich vorhandenen Arbeits- und Alltagsbedingungen der Markt- und Straßenhändler orientiert?

33.  Wenn ja, welche?

34.  Wenn nein, warum nicht?

35.  Wie hoch schätzen Sie den zusätzlichen finanziellen / administrativen Aufwand bei Umsetzung der Registrierkassenpflicht für einen Markt- bzw. Straßenhändler ein?

36.  Laut Auskunft der Obfrau des Landesgremiums Kärnten des Markt-, Straßen- und Wanderhandels wurde dem Bundesgremium bis dato ein gemeinsamer Gesprächstermin mit Bundesminister Dr. Hans Jörg Schelling verwehrt. Warum?

37.  Gibt es Ihrerseits diesbezüglich Gesprächsbereitschaft?

38.  Wenn ja, wird in naher Zukunft ein gemeinsamer Termin mit dem Bundesgremium stattfinden?

39.  Wenn nein, warum nicht?

40.  Gibt es Ihrerseits grundsätzlich Bemühungen, die Durchführungsverordnung der Registrierkassenpflicht an die tatsächlichen Bedingungen für Markt- und Straßenhändler anzupassen?

41.  Wenn ja, welche?

42.  Wenn nein, warum nicht?