6600/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Besuch des Ausbildungslehrganges E2a im Parlament

 

Am 23.09.2015 besuchte der Ausbildungslehrgang E2a im Rahmen der Ausbildung an der Justizwachschule, Wickenburggasse das österreichische Parlament.

 

Der Besuch fand im Rahmen der Dienstzeit (Stundenplan: Lernstunden) statt und war somit für die Lehrgangsteilnehmer verpflichtend.

 

Laut Aussagen mehrerer Teilnehmer soll der Schulkommandant - ein ehemaliger FCG Personalvertreter - dem Lehrgang sinngemäß mitgeteilt haben, dass die Teilnehmer normalerweise für den Parlamentsbesuch bezahlen müssten. Da sie jedoch einer persönlichen Einladung des 2. Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf folgen, wäre der Besuch ausnahmsweise kostenlos.

 

Die Teilnehmer waren verpflichtet im Rahmen des Parlamentsbesuches auch an einer Ansprache des 2. Nationalratspräsidenten Kopf teilzunehmen, bei der dieser nach Angaben mehrerer Teilnehmer sinngemäß seine Aufgabe im Parlament darin erklärte, dass er Personen wie KO Strache wie heute – wenn diese wie heute etwas sagen, das sie nicht sagen dürfen – einen Ordnungsruf erteilt. Ein Teilnehmer äußerte sogar wörtlich: "Kopf ist über Strache hergezogen, das war wie eine ÖVP Werbeveranstaltung".

 

Grundsätzlich sind Besuche im österreichischen Parlament zu unterstützen! Diese Besuche sollten sogar ausgebaut werden.

 

Wenn diese jedoch augenscheinlich (noch dazu direkt vor Wahlen) nicht parteiunabhängig bleiben und von Führungskräften der Justiz etwa behauptet wird, dass die ÖVP ermöglichen würde, dass Besuche im Parlament kostenlos sind, ist der Stil solcher Pflichtveranstaltungen während der Dienstzeit zu hinterfragen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz folgende


Anfrage

 

1.    Waren Sie über den Besuch informiert?

2.    War die Generaldirektion über den Besuch informiert?

3.    Ist die Initiative des Besuchs vom Zweiten Präsident des Nationalrates ausgegangen oder vonseiten der Justizwachschule?

4.    Wer hat den Besuch im Parlament angeordnet bzw. genehmigt?

5.    Wer hat den Parlamentsbesuch koordiniert?

6.    Welche Führungskräfte haben am Besuch teilgenommen?

7.    Warum fungierte der Zweite Präsident des Nationalrates als Gastgeber?

8.    Wurde zuerst bei der Ersten Präsidentin des Nationalrates angefragt?

8.1 Wenn ja: wann, durch wen, mit welchem Ergebnis?

8.2 Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie beurteilen Sie die Aussage des Kommandanten der Schule, wonach der Besuch grundsätzlich etwas kosten würde, jedoch der Zweite Präsident des Nationalrates ermöglicht, dass der Besuch kostenlos ist?

10. Wie beurteilen Sie, dass bei einer offiziellen Pflichtveranstaltung im Rahmen eines Lehrganges solche Falschinformationen an die Lehrgangsteilnehmer vermittelt werden?

11. Welche Maßnahmen werden sie aufgrund dieses Fehlverhaltens setzen?

12. Ist aus Ihrer Sicht eine politische Einflussnahme auf Kursteilnehmer während der Dienstzeit gerechtfertigt?

13. Welche Maßnahmen werden sie grundsätzlich aufgrund dieses Missstandes setzen, ohne dabei die durchaus sinnvollen Besuche im Parlament gänzlich zu unterbinden?