6605/J XXV. GP
Eingelangt am 24.09.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend EU-Gütesiegel und verpflichtendes Logo
Wie kürzlich einem Bericht auf standard.at zu entnehmen war, müssen Nahrungsmittel, die aus der EU stammen und eines der EU-Lebensmittelgütesiegel haben, ab Jahreswechsel das entsprechende Logo fix auf der Verpackung anführen. Bisher war die Kennzeichnung für diese oftmals berühmten Nahrungsmittel in den meisten EU-Mitgliedsstaaten - wie auch in Österreich - nicht gesetzlich verpflichtend.
Vor allem Länder mit einer langen Tradition bei geschützten Ursprungsbezeichnungen – Italien, Frankreich, Portugal – setzen viel und gerne auf die gU- bzw. ggA-Siegel. Auch die Slowenen haben sich binnen weniger Jahre 27 Lebensmittelspezialitäten so absichern lassen – allen voran die Kranjska Klobasa (Krainer Wurst). In Österreich verfügen derzeit etwa 15 Nahrungsmittel über ein entsprechendes Gütesiegel.
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) hätte angekündigt, den Behördenweg zur Erlangung eines EU-Logos zu vereinfachen; ein EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz sei demnach in Vorbereitung. (Quelle: http://derstandard.at/2000022567050/Lebensmittel-Ohne-Logo-kein-Ursprung?ref=rec)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachfolgende
ANFRAGE
1. Wie werden Sie sich konkret dafür einsetzen, dass der Behördenweg zur Erlangung eines EU-Logos vereinfacht wird?
2. Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für österreichische Hersteller?
3. Mit wem steht das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in dieser Causa in Verhandlungen?
4. Wann werden diese Verhandlungen voraussichtlich abgeschlossen sein?
5. Wie könnte ein entsprechendes Gesetz in Österreich aussehen?
6. Bis wann ist mit einem entsprechenden Gesetz zu rechnen?