6606/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas

 

 

Medienberichten zufolge haben sich die EU-Innenminister darauf geeinigt, dass 120.000 Flüchtlinge innerhalb Europas verteilt werden sollen. Diese Einigung ist zwar als Erfolg zu verbuchen, doch befinden sich aktuell bei weitem mehr als 120.000 Flüchtlinge in Europa. Kritiker warnen außerdem davor, dass nicht jedes Land freiwillig der Vereinbarung nachkommen wird. Strafzahlungen für Länder, die dieser Verteilung nicht nachkommen soll es allerdings keine geben. Da nicht alle EU-Mitgliedsländer vom aktuellen Flüchtlingsstrom betroffen sind, wird dieser nicht allerorts als „europäisches Problem“ wahrgenommen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Nach welchem Schema werden die erwähnten 120.000 Flüchtlinge in Europa verteilt?
  2. Wie viele Flüchtlinge muss Österreich diesem Schema nach unterbringen?
  3. Was geschieht mit den Flüchtlingen, die über die 120.000 hinausgehen?
  4. Welche Länder haben gegen den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt?
  5. Welche Länder haben sich der Stimme enthalten?
  6. Warum wurde über die EU-weite Verteilung der Flüchtlinge erst jetzt positiv abgestimmt?
  7. Wie will man sichergehen, dass die Länder der Verteilung nachkommen?
  8. Kann man diesbezüglich auf die Solidarität der EU-Länder vertrauen?
  9. Welche Folgen müssen jene Länder erwarten, die der Verteilung nicht nachkommen?
  10. Wie wird definiert ob sich die Flüchtlingsströme als ein „europäisches Problem“ darstellen oder nicht?