6619/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Liste sicherer Herkunftsstaaten

 

Als sichere Herkunftsstaaten gelten – so die Formulierung des deutschen Grundgesetzes – Staaten, in denen weder politische Verfolgung noch „unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung und Behandlung stattfindet“.

Bei Asylantragstellung wird eine Identitätsfeststellung vorgenommen, und danach der Asylantrag einer Person aus einem sicheren Herkunftsstaat in der Regel abgelehnt, wenn der Bewerber nicht besondere Umstände dafür geltend und glaubhaft machen kann.

In Österreich umfasst die Liste der sicheren Herkunftsstaaten seit Dezember 2010 (Erweiterung der Liste um das Kosovo) insgesamt 40 Länder, in denen ein Asylwerber (§ 4 AsylG 2005) Schutz vor Verfolgung finden kann, nämlich:

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

 

1.    Warum sind etwa Moldau, Georgien oder die Ukraine (mit der sogar ein EU-Assoziierungsabkommen besteht) nicht aufgelistet?

2.    Um welche nordafrikanischen Staaten könnte die Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitert werden?

3.    Um welche vorderasiatischen Staaten könnte die Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitert werden?

4.    Werden Sie sich innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Liste sicherer Herkunftsstaaten EU-weit vereinheitlicht wird und möglichst viele Staaten umfasst?

5.    Wenn ja, wie?

6.    Wenn nein, warum?

7.    Weshalb gilt beispielsweise Ghana in Deutschland und der Schweiz als sicherer Herkunftsstaat, nicht aber in Österreich?

8.    Weshalb findet sich die Türkei als EU-Beitrittskanditat nicht auf der Liste?

9.    Weshalb findet sich Kanada, nicht aber die USA auf der Liste?

10. Weshalb findet sich kein einziger mittel- und südamerikanischer Staat auf der Liste?