6632/J XXV. GP

Eingelangt am 28.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Mehrwegsysteme

BEGRÜNDUNG

 

Recycling ist gut, Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten ist besser. Diese grundlegende Hierarchie der europäischen und österreichischen Abfallpolitik wurde in § 1 Abs. 2 des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes verankert. Darüber hinaus ist gemäß § 1 AWG 2002 die Abfallwirtschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, sodass (u.a.) Ressourcen geschont und die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden.

Im Bereich der Getränkeverpackungen wie Flaschen und Dosen bedeutet diese Ausrichtung eine Förderung von wiederbefüllbaren Mehrwegverpackungen. Alle seriösen Untersuchungen bestätigen eindrucksvoll, dass Mehrweg-Getränkeverpackungen weitaus ressourcenschonender und klimafreundlicher sind als Einweg-Getränkeverpackungen – auch bei hohen Recyclingquoten.

Die Entwicklungen bei Getränkeverpackungen in Österreich stehen allerdings im krassen Widerspruch zu den oben genannten Zielen und Grundsätzen der österreichischen Abfallpolitik.

Die Österreichische Bundesregierung hat seit der verfassungswidrigen Korrektur der Verpackungszielverordnung durch den damaligen Minister Molterer im Jahr 2000 ausschließlich auf freiwillige Vereinbarung gesetzt und auf verbindliche Quoten für einen verbindlichen Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen verzichtet. Seit der Aufhebung verbindlicher Zielvorgaben und dem Beginn der freiwilligen Selbstverpflichtung ist der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen dramatisch eingebrochen. Wurden Mitte der 1990er Jahre noch fast alle Mineralwasserflaschen sowie mehr als die Hälfte aller Limonaden in Mehrweg-Pfandflaschen verkauft, so sind die Mehrweganteile seither immer weiter gesunken. Das verbliebene Mehrwegangebot beschränkt sich im überwiegenden Maß auf die Gastronomie. Für KonsumentInnen werden im Lebensmittelhandel lediglich Bier und in viel geringerem Maß Mineralwasser in Mehrwegflaschen angeboten, bei allen anderen Getränkearten liegt der Mehrweganteil bei unter 1%. KonsumentInnen haben somit auch keine Wahlfreiheit mehr, sich für die nachhaltigste Verpackungsform zu entscheiden.

Der aktuelle Umsetzungsbericht der „Zusatzvereinbarung der Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen“ von Juni 2015 brüstet sich mit einer 0,4% - Steigerung des Mehrweganteils von 21,9 % auf nunmehr 22,3%. Seitdem die PET-Mehrwegflasche im Jahr 2008 vom Markt genommen wurde, hat sich der Mehrweganteil bei einem historischen Tiefststand von um die 22% stabilisiert. Ob die die geringen Schwankungen durch veränderte Mehrweganteile innerhalb bestimmter Getränkearten (z.B. Mineralwasser) oder durch vergleichsweise höhere oder niedrigere Verkaufszahlen von Getränkearten mit hohem Mehrweganteil (Bier) verursacht werden, kann aus den veröffentlichten Daten nicht herausgelesen werden. Darüber hinaus macht der Umsetzungsbericht der Zusatzvereinbarung auch keine Aussagen über die Entwicklung des Mehrweganteils im Lebensmittelhandel.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hat sich, gemäß der bis 30. Juni von der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen an das BMLFUW gemeldeten Zahlen, der Anteil an Mehrweg-Getränkeverpackungen im Kalenderjahr 2014 entwickelt? Um eine Auflistung nach Getränkesorten (Mineralwasser, Limonaden, Bier, Fruchtsaft, Milch, Wein), Gebindeart (PET, Glas, Container, Fass, Verbundkarton, etc.) sowie Gebindegröße wird ersucht.

2)    Wie hoch ist gemäß dieser Daten der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen im Lebensmitteleinzelhandel? Um eine Auflistung nach Getränkesorten, Gebindeart sowie Gebindegröße wird ersucht.

3)    Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen haben Sie seit ihrem Amtsantritt umgesetzt?

4)    Welche zusätzlichen konkreten Maßnahmen zur Förderungen von Mehrwegverpackungen werden Sie noch umsetzen?


5)    Die Zusatzvereinbarung 2011 der Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen sieht eine Gesamtevaluierung drei Jahre nach Beginn der Implementierung vor. Im Lichte der Ergebnisse sei „zu entscheiden, ob der eingeschlagene Weg fortzusetzen ist und ob Ergänzungen oder Modifikationen erforderlich sind“.

a.    Wurde die Gesamtevaluierung vereinbarungsgemäß im Jahr 2014 durchgeführt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Evaluierung?

d.    Wurden die Ergebnisse der Evaluierung publiziert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?