6633/J XXV. GP

Eingelangt am 28.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend die finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen für Ersatzpflege

BEGRÜNDUNG

 

Die Pflege von Angehörigen ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die oft mit großen psychischen und physischen Belastungen verbunden ist. Aus dem Endbericht „Pflegende Angehörige“ des BMSG aus dem Jahr 2005 geht hervor, dass pflegende Angehörige häufiger krank sind als die Durchschnitts-bevölkerung. Die Studie „Kinder  und  Jugendliche  als  pflegende  Angehörige“ aus dem Jahr 2013 vom Institut für Pflegewissenschaft beleuchtet zudem die spezielle Situation von pflegenden Kindern. Die Pflegesituation hat auf Kinder vor allem einen körperlichen Einfluss (z.B. Müdigkeit, Schlafprobleme, Rücken- und Kopfschmerzen), aber psychische und schulische Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig, dass so viele pflegende Angehörige wie möglich eine Auszeit von der Pflege nehmen können.

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können gem. § 21a des Bundespflegegeldgesetzes beim Bundessozialamt einen Antrag auf eine Zuwendung zur Finanzierung einer professionellen oder privaten Ersatzpflege stellen, wenn sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen vorübergehend an der Erbringung der Pflege verhindert sind.  Für pflegende Kinder ergeben sich Verhinderungsgründe wie ein Schulskikurs, eine Projektwoche oder ein Berufsschulbesuch.

Die Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung für die Ersatzpflegezeit ist in den letzten Jahren laufend gestiegen. Gemessen an der großen Zahl der Angehörigen, die tagtäglich Pflegearbeit leisten, ist sie jedoch nach wie vor gering. Im Jahr 2013 wurden 10.744 Anträge auf Zuwendung zu den Kosten für Ersatzpflege gestellt, in 9.064 Fällen wurde eine Zuwendung bewilligt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1.    Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2014 und 2015 gestellt? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren  und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

2.    Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2014 und 2015 positiv entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

3.    Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2014 und 2015 negativ entschieden?  Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

 

4.    Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Ersatzpflege?

5.    In wie vielen Fällen wurde die Ersatzpflege 2014 und 2015 abgelehnt, weil die Kosten für die Ersatzpflege vom Konto der pflegebedürftigen Person beglichen wurden?

6.    Wie lange dauerte die Bearbeitung der Anträge auf Ersatzpflege im Durchschnitt im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?

7.    Wie hoch war das Durchschnittseinkommen der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?

8.    Wie hoch waren die Zuwendungen für die Ersatzpflege jeweils in den Jahren 2014 und 2015 und wie hoch waren die Zuwendungen durchschnittlich pro Fall?

9.    Welches Durchschnittsalter hatten die AntragstellerInnen auf Ersatzpflege im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?

 

10. Wie viele pflegende Kinder (zw. 5-18 Lj.), nahmen die Möglichkeit der Ersatzpflege im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 in Anspruch (bitte getrennt nach Geschlecht angeben)?

 

11. Welches Durchschnittsalter haben pflegende Kinder, die Ersatzpflege beantragen?

 

12. Wie hoch war der Frauenanteil unter den AntragstellerInnen auf Ersatzpflege im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?


13. Wie verteilte sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach Bundesländern im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?

 

14. Wie erklären Sie sich die enormen regionalen Unterschiede in der Inanspruchnahme von Ersatzpflege, die in 356/AB XXV.GP sichtbar werden?

15. Wie verteilte sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015?

16. Wie viele Prozent der AntragstellerInnen betreuten im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 eine Person mit einer demenziellen Erkrankung?

17. Für welchen Zeitraum wurde die Ersatzpflege im Durchschnitt im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 beantragt?

18. Ist eine Valorisierung der finanziellen Unterstützung für eine Ersatzpflege vorgesehen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?

 

19. Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche bzw. von mindestens 4 Tagen bei demenziell erkrankten Personen bzw. minderjährigen Pflegebedürftigen. Wie stehen sie zu einer Senkung der mindestens zu beanspruchenden Ersatz-Pflegetage?

 

20. In wie viel Prozent der Fälle wurde im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 professionelle Ersatzpflege und in wie viel Prozent private Ersatzpflege in Anspruch genommen?

21. Wie viel Prozent der AntragstellerInnen stellten im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 einen Antrag auf Ersatzpflege wegen Krankheit, wie viel Prozent wegen Urlaub und wie viel Prozent wegen sonstiger wichtiger Gründe?

22. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben Sie bisher getroffen, um über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Ersatzpflege zu informieren?