6644/J XXV. GP

Eingelangt am 01.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Verwertung von geistigem Eigentum an Universitäten

BEGRÜNDUNG

 

Laut § 106 Universitätsgesetz 2002 müssen Forscher_innen dem Rektorat Diensterfindungen melden.Die Universitäten können diese in Anspruch nehmen und wirtschaftlich verwerten. Wege der Verwertung können Lizenzverträge auf Patente sein oder auch Unternehmensgründungen, die auf den wissenschaftlichen Ergebnissen der Forschung aufbauen.

Nachdem immer mehr Forschungsprojekte mit Drittmitteln finanziert werden müssen, haben Firmenpartner_innen bereits vorab Rechtsanspruch auf Ergebnisse, Technologien und damit auch auf die Patente. Das kann dazu führen, dass Forschungsergebnisse, die auch durch öffentliche Mittel finanziert wurden, nur auf Basis von Patentanmeldungen oder auch gar nicht veröffentlich werden.

Neue Technologien, Produkte oder Verfahren sollen aus Sicht von Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bieten. Durch den Rechtsanspruch von Unternehmen, können sich diese auch die Nutzung von Erfindungen sichern. Welchen finanziellen oder wissenschaftlichen Nutzen die Universitäten durch die Verwertung haben, istnicht ausreichend sichtbar.

Insbesondere stellt sich die Frage, ob und wie die Gesellschaft davon profitiert, welche mit öffentlichen Mitteln ja nicht nur die Grundlagenforschung finanziert. Jegliche Innovation basiert auf grundlegenden Entwicklungen die an Hochschulen erforscht, getestet, kritisiert, wiederholt und verbessert wurde. Die anwendungsfähigen Erfindungen werden dann von Unternehmen genutzt und mit unternehmerischen Gewinnspannen verwertet.

Dieser Prozess muss stärker durchleuchtet werden. Die Universitäten stehen durch die Unterfinanzierung  immer stärker unter Druck und werden von Bundesregierung und Wirtschaft zu immer mehr Einwerbung von privaten Drittmitteln gedrängt. Das kann zu starker Abhängigkeit führen und in weiterer Folge zum Ausverkauf von Ergebnissen aus öffentlich finanzierter Grundlagen- und  angewandter Forschung.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch ist die Anzahl gemeldeter Diensterfindungen nach § 106 UG bzw. § 7 Patentgesetz seit dem Jahr 2004 pro Jahr? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

2)    Wie hoch ist die Anzahl von in Anspruch genommenen (iSd § 7 PatG) Diensterfindungen seit 2004 pro Jahr? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

3)    Wie hoch ist die Anzahl von gemeldeten, aber nicht in Anspruch genommenen Diensterfindungen seit 2004 pro Jahr? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung.

 

4)    Wie hoch ist die Anzahl von Diensterfindungen seit 2004 pro Jahr an denen nicht nur die jeweilige Universität bzw. die Universität für Weiterbildung Krems einen Rechtsanspruch hat? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

5)    Wie hoch ist der Fremdanteil (zB von Unternehmen) in Prozent an den Rechten an Diensterfindungen der Universitäten bzw. der Universität für Weiterbildung Krems seit 2004 pro Jahr? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

6)    Welche Daten wurden seit 2010 an das Ministerium bzgl. der in der Wissensbilanzverordnung 2010 idgF vorgeschriebenen Datenbedarfskennzahlen lt. § 12 der genannten Verordnung übermittelt? Bitte um Auflistung nach folgenden Punkten und gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

a.    Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro

b.    Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent

c.    Geschlechterrepräsentanz im Zuge der Berufungsverfahren

d.    Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs in Euro

e.    Erlöse aus privaten Spenden in Euro

 

7)    Wie hoch ist die Anzahl der aufrechten Patentanmeldungen? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

8)    Wie hoch ist die Anzahl der Patentanmeldungen seit 2004 pro Jahr, bei denen nicht nur die jeweilige Universität als Anmelderin geführt wird? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

9)    Wie hoch ist die Anzahl an aufrechten Patentanmeldungen, bei denen nicht nur die Universität als Anmelderin geführt wird. Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

10)  Wie hoch ist die Anzahl an erteilten Patenten? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems sowie. dem Jahr der Erteilung.

 

11)  Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für Patentanmeldungen und diesen zugehörige Kosten seit 2004 pro Jahr jeweils? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems sowie nach folgenden Kostenstellen:

a.    Gesamtkosten

b.    Kosten für Patentanwält_innen

c.    Kosten für Amtsgebühren bei Patentämtern

d.    Kosten für Verfahrensgebühren um Patentansprüche zu verteidigen

 

12)  Auf welche Höhe beliefen sich die Förderungen aus Bundesmitteln für Patentanmeldungen an Universitäten seit 2004 pro Jahr? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

13)  Wie hoch ist die Anzahl an Patentanmeldungen, die durch Förderungen aus Bundesmitteln zur Gänze oder teilweise finanziert wurden? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

14)  Auf welche Höhe (in Euro) schätzt das Ministerium den Wert der aktiv-angemeldeten bzw. erteilten Patente, die auf Erfindungen an österreichischen Universitäten beruhen?

 

15)  Auf welche Höhe belaufen sich die Erlöse aus Verwertungsaktivitäten von Patentanmeldungen die durch Förderungen aus Bundesmitteln finanziert wurden? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems.

 

16)  Auf welche Höhe belaufen sich die Vergütungen (iSd §§ 8 ff Patentgesetz) für die Forscher_innen pro Jahr? Bitte um Auflistung gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung Krems jeweils getrennt nach Geschlecht der Forscher_innen.

 

17)  In welcher Weise stellt das Ministerium sicher, dass Forschungsergebnisse, die teilweise oder zur Gänze durch öffentliche Mittel finanziert wurden auch der Öffentlichkeit bekannt sind?

 

18)  In welcher Weise fördert das Ministerium Forscherinnen in Bezug auf Erfindungen, Patentanmeldungen bzw. die Verwertung von geistigem Eigentum?