6647/J XXV. GP

Eingelangt am 01.10.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeminister für Justiz

betreffend Hausgemachte Armut bei Alleinerziehenden

 

110.000 Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren lebten laut Statistik Austria 2014 in Österreich, 93 Prozent davon sind Frauen. Diese sind einem mehr als doppelt so hohen Armutsgefährdungsrisiko als die österreichische Gesamtbevölkerung ausgesetzt. Ein wesentlicher Faktor, der die ökonomische Situation Alleinerziehender bestimmt, sind Unterhaltszahlungen. Eine umfassende Datenhebung dazu fehlt in Österreich, Umfragen des Salzburger Frauenbüros und der Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) legen nahe, dass rund die Hälfte der Kinder weniger Unterhalt als die empfohlenen Durchschnittsbedarfssätze bekommen. Nur 52 Prozent gaben in der Umfrage der ÖPA an, regelmäßig Unterhaltzahlungen zu erhalten. Kommt ein Elternteil der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung nicht nach, kann ein staatlicher Vorschuss beantragt werden. Das betreffende Unterhaltsvorschussgesetz weist jedoch Lücken auf. Laut Standard weiß das Justizministerium um diese Lücken, entsprechenden Arbeitsgruppen verzögern sich jedoch immer wieder.

(Quelle: http://diestandard.at/2000022427856/Alleinerziehende-Hausgemachte-Armut am 22.9.2015 )

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Gibt es weitere Studien zu den Jahren von 2008 bis 2014?

 

  1. Was unternehmen Sie seitens Ihres Ressorts dagegen, dass Alleinerziehende in ihrer Lebensführung benachteiligt sind?

 

  1. Gibt es seitens Ihres Ressorts Untersuchungen betreffend Unterhaltszahlungen?
  2. Mit welchem Ergebnis?
  3. Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Was unternehmen Sie dagegen, dass laut einer Umfrage der ÖPA nur 52 Prozent regelmäßig Unterhaltzahlungen erhalten?

  1. Wie hoch ist in Österreich der staatliche Vorschuss an Unterhaltsansprüchen?

 

  1. Gibt es eine Aufschlüsselung nach Bundesländern des Jahres 2014?

 

  1. Haben Sie schon ein Arbeitsprogramm der Vertreter aus Justiz-, Familien- und Frauenministerium zum Reformbedarf vorliegen?
  2. Wenn ja, mit welchen Vorschlägen?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn nein, bis wann werden Sie diese Vorschläge einfordern?

 

  1. Welche Maßnahmen würden Sie vorschlagen, um die Armutsgefährdung von Alleinerziehern abzuwehren?