6647/J XXV. GP
Eingelangt am 01.10.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeminister für Justiz
betreffend Hausgemachte Armut bei Alleinerziehenden
110.000 Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren lebten laut Statistik Austria 2014 in Österreich, 93 Prozent davon sind Frauen. Diese sind einem mehr als doppelt so hohen Armutsgefährdungsrisiko als die österreichische Gesamtbevölkerung ausgesetzt. Ein wesentlicher Faktor, der die ökonomische Situation Alleinerziehender bestimmt, sind Unterhaltszahlungen. Eine umfassende Datenhebung dazu fehlt in Österreich, Umfragen des Salzburger Frauenbüros und der Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) legen nahe, dass rund die Hälfte der Kinder weniger Unterhalt als die empfohlenen Durchschnittsbedarfssätze bekommen. Nur 52 Prozent gaben in der Umfrage der ÖPA an, regelmäßig Unterhaltzahlungen zu erhalten. Kommt ein Elternteil der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung nicht nach, kann ein staatlicher Vorschuss beantragt werden. Das betreffende Unterhaltsvorschussgesetz weist jedoch Lücken auf. Laut Standard weiß das Justizministerium um diese Lücken, entsprechenden Arbeitsgruppen verzögern sich jedoch immer wieder.
(Quelle: http://diestandard.at/2000022427856/Alleinerziehende-Hausgemachte-Armut am 22.9.2015 )
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage