6648/J XXV. GP

Eingelangt am 01.10.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Triclosan weit verbreitet und gefährlich

 

Wie der Standard online am 28.09.2015 berichtete, ist der Keimkiller Triclosan weit verbreitet und gefährlich. Nach einem neuen EU-Gesetz Gesetz ist Triclosan in einigen Produkten verboten. Dieses Verbot ist jedoch sehr eingeschränkt, in nicht abwaschbaren Produkten wie Hautcremes ist es verboten in anderen wie Zahnpasta jedoch nicht. Das Biozid und Konservierungsmittel schädigt jedoch Muskeln, fördert Antibiotika-Resistenzen, kann Allergien auslösen und sorgt für Umweltschäden.

"Codecheck" (eine App die über gefährliche Inhaltsstoffe informiert, dabei scannt man den Barcode und bekommt die Hinweise direkt aufs Smartphone) warnte bereits häufiger vor der gefährlichen Wirkung hormonell wirksamer Stoffe, die, wie im Falle von Triclosan, sogar in der Muttermilch nachgewiesen werden konnten.

Seit dem 31. Juli 2015 ist die Verwendung von Triclosan europaweit in Produkten verboten, die lange auf der Haut bleiben oder großflächig verteilt werden, verboten. So zum Beispiel in Lotions oder Cremes. Geschützt ist man dabei jedoch noch lange nicht und das aus zweierlei Gründen: So werden Produkte, die vor dem 31. Juli hergestellt wurden, nicht vernichtet, sondern dürfen weiter verkauft werden. Und Kosmetika, die punktuell aufgetragen werden oder abwaschbar sind, wie Deos oder Duschgel, dürfen weiterhin Triclosan enthalten. "Das Gesetz ist ein erster begrüßenswerter Schritt, geht aber nicht weit genug. Gerade weil die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur bekannt sind, ist es Zeit für ein absolutes Verbot", heißt es von den Codecheck-Experten. Sie empfehlen, insbesondere bei kosmetischen Produkten vor jedem Kauf die Inhaltsstoffe zu checken. Trägt man belastete Produkte auf die Haut auf, kann die Chemikalie über unser größtes Organ in den Körper gelangen und sich dort auf den gesamten Organismus auswirken.

(Quelle:

http://derstandard.at/2000022778526/Keimkiller-Triclosan-Weit-verbreitet-mitunter-gefaehrlich

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1443515845236&uri=CELEX:32014R0358)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende


Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen treffen Sie seitens Ihres Ressorts um in Österreich dieses Problem in den Griff zu bekommen?

2.    Gibt es anerkannte Ersatzstoffe die nicht in diesem Maße in die Gesundheit eingreifen?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Wenn ja, wäre ein Verbot möglich?

5.    Welche Maßnahmen treffen Sie, um Nutzer zu informieren, dass Produkte, die vor dem 31. Juli 2015 hergestellt wurden, nicht dem EU-Gesetz entsprechen?

6.    Wie ziehen Sie die Händler und Importeure für die Sicherheit ihrer Produkte in Verantwortung?

  1. Wie viele Fälle von Muskelschwächung und Allergien im Jahr 2014 sind auf Triclosanvergiftung zurückzuführen?