6654/J XXV. GP

Eingelangt am 02.10.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Steinbichler,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Zukunft des VKI

 

Der Verein für Konsumenteninformation wurde 1961 auf Initiative der Sozialpartner (Wirtschafts- und Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern) gegründet, um die Interessen der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten zu vertreten. Zwar ist die Republik Österreich außerordentliches Mitglied (vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz), allerdings haben Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer ihre Mitgliedschaft 2013 gekündigt.

 

Laut scheidendem VKI-Geschäftsführer Floss finanziert der VKI seine Arbeit zu 75 Prozent selbst (Verkauf des „Konsument“-Magazins, Gebühren für Beratungsgespräche oder Sammelaktionen im Bereich Recht). Gefördert wird der VKI durch Mitgliedsbeiträge der Bundesarbeitskammer und des ÖGB sowie durch eine Basissubvention des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. 2014 betrugen Förderungen und Mitgliedsbeiträge rund 3 Millionen Euro. Dem gegenübergestellt konnte der VKI 2014 rund das Zehnfache für österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher durch Musterprozessen und Verbandsklagen gerichtlich erstreiten.

 

Mittlerweile warnte der VKI, dass für die qualitative Aufrechterhaltung des Betriebs ein Bedarf von rund 2 Millionen Euro jährlich notwendig sei. Der Verein könne aktuell kaum noch eigene Untersuchungen durchführen, immer öfter werden Tests ausgelagert.

 

Laut Regierungsprogramm sollte der VKI, dessen Aktivitäten den größten Teil der heimischen Konsumentenschutzpolitik darstellen, und dessen finanzielle Situation jahrelang bekannt ist, durch die Einnahmen von Kartellstrafgeldern finanziert werden. Derzeit fließen diese Geldstrafen ins allgemeine Budget, im Schnitt wird mit 10 Millionen Euro jährlich gerechnet, laut ORF waren es 2014 sogar knapp 22 Millionen Euro.

 

Seitens des Konsumentenschutz- Ressorts hieß es, dass die Umsetzung der entsprechenden Stelle im Regierungsprogramm "rechtlich und budgettechnisch nicht einfach" sei. Gespräche mit dem Justizressort seien noch am Laufen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 


 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch war die jährliche Förderung des VKI seitens Ihres Ressorts seit 2010?

 

2.    Wird die Förderung des VKI valorisiert? Wenn nein, wann wurde sie zuletzt valorisiert? Wenn nein, gibt es Pläne einer zukünftigen Valorisierung?

 

3.    Wie reagieren Sie auf die Warnung des VKI, dass für die Aufrechterhaltung des Betriebs bei gleicher Qualität rund 2 Millionen Euro zusätzlich erforderlich seien?

 

4.    In welcher Höhe ist das Budget des VKI für 2016 und 2017 veranschlagt?

 

5.    Soll der VKI eine Sonderfinanzspritze erhalten, um den aktuellen Betrieb in gleicher Qualität aufrecht zu erhalten?

 

6.    Werden Sie sich für die Umsetzung des Regierungsprogramms hinblicklich der Kartellstrafgelder einsetzen?

 

7.    Angeblich sind diesbezügliche Gespräche mit dem Justizressort am Laufen. Wann wurden diese Gespräche begonnen?

 

a.    Wie oft haben diese stattgefunden?

b.    Wer nahm an den Gesprächen bis dato teil?

c.    Waren Vertreter des VKI bis dato eingebunden oder sollen sie es zukünftig sein?

 

8.    In wie fern ist die Umsetzung des Regierungsprogramms hinblicklich der Einnahmen der Kartellbußgelder „rechtlich und budgettechnisch“ nicht einfach?

 

9.    Wurde vor Erstellung des Regierungsprogramms geprüft, wie weit eine Umsetzung realistisch bzw. rechtlich machbar wäre?