6657/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

 

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Harald Walser,  Freundinnen und Freunde

 

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

 

betreffend Bildungsreform 2015 – großer Wurf oder nächster Flop?

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Wir müssen die besten sein, wir wollen die europa- und weltweit beste Bildung bieten." (Wolfgang Schüssel zusammen mit Elisabeth Gehrer, 27.10.1997)[1]

 

„61 Reformmaßnahmen im Bildungsbereich sorgen für beste Bildung und beste Chancen unserer Kinder.“ (Claudia Schmied, 4.7.2013)

 

„Mein Ziel ist ganz klar die beste Bildung für alle" (Bildungsministerin Heinisch-Hosek, 17.4.2015)[2]

 

„Unser klares ÖVP-Ziel lautet: Die beste Bildung für jedes Kind!“ (ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel, 2.5.2015) [3]

 

„Die beste Bildung für jedes Kind, kein Prekariat mehr. Dafür brauchen wir die besten Kindergärten, die besten Schulen. Das muss unser aller Ziel sein.“ (Harald Mahrer, 6.10.2014)[4]

 

 

unsere Kinder verwirklichen zu wollen, hat sich bisher aber als nicht einmal ansatzweise eingelöstes Versprechen entpuppt. Die inflationäre Verwendung dieses Superlativs durch alle politischen Akteure und Akteurinnen zeigt bestenfalls den Reformbedarf auf, wirkt jedoch angesichts der vielen Baustellen im Bildungsbereich zunehmend wie eine populistische Leerformel.

 

Die Ansprüche der Bundesregierung gründen sich auf die bestehende Gesetzeslage. Die Schule hat  laut §2 Schulorganisationsgesetz „die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen“. Und auch die Bundesverfassung nimmt in Artikel 14, Abs. 5a Bezug auf das Bildungssystem: „Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den Menschen sind Grundwerte der Schule, auf deren Grundlage sie der gesamten Bevölkerung, unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und finanziellem Hintergrund, unter steter Sicherung und Weiterentwicklung bestmöglicher Qualität ein höchstmögliches Bildungsniveau sichert.“

 

Diesem Anspruch wird das österreichische Bildungssystem jedoch nicht gerecht. Internationale Vergleichsstudien bescheinigen Österreichs Bildungssystem seit Jahren bestenfalls durchschnittliche, meist sogar unterdurchschnittliche Leistungen. Die Industriellenvereinigung hält dazu fest: „Österreich leistet sich eines der teuersten Bildungssysteme dieser Welt. Doch die hohen Ausgaben bringen keine bessere Bildungsqualität. Und an wichtigen Kompetenzen fehlt es. Obwohl Österreich mit jährlichen Ausgaben von 13.116 US-Dollar pro Kopf von der Volksschule bis zur Hochschule wesentlich mehr ausgibt als der OECD-Durchschnitt, sind wir in punkto Bildungsqualität weit vom internationalen Spitzenfeld entfernt. Das Geld kommt zu wenig bei den Schülerinnen und Schülern in den Klassenzimmern an.“

 

Das intransparente System der Bildungsverwaltung, die zwischen Bund und Ländern aufgeteilt ist, ist ein unzählige Millionen verschlingendes Bürokratiemonster. Hinzu kommen zwischen diversen Ministerien aufgeteilte Kompetenzen, die durchgängige Regelungen und den dringend notwendigen Informationsfluss, wie ein sinnvolles Übergangsmanagement zwischen den bestehenden Bildungsschnittstellen – etwa vom Kindergarten zur Volksschule – fast undurchführbar machen.

 

Daniel Schraad-Tischler, Projektleiter einer im letzten Jahr präsentierten Bertelsmann-Studie, kritisiert „die frühe Selektion der Kinder im mehrgliedrigen Schulsystem“. Außerdem brauche Österreich mehr UniversitätsabsolventInnen als derzeit. Die Performance des Bildungssystems sei angesichts des Mitteleinsatzes bescheiden, denn Österreich komme nur auf Platz 29 aller 41 untersuchten Länder. Nach wie vor, so der Bertelsmann-Experte, spiele in Österreich die soziale Herkunft bei den Bildungschancen eine zu große Rolle. Mängel gebe es auch bei der frühkindlichen Bildung.[5]

 

Die Bundesregierung ist vor zwei Jahren angetreten, um diese Situation zu verbessern. Im September letzten Jahres wurde die Einrichtung einer „Bildungsreformkommission“ beschlossen, die „rasch ihre Arbeit aufnehmen und laufend beratend tätig sein“ sollte.[6] Tatsächlich trat die Reformkommission erst vier Monate später zum ersten Mal zusammen und verkündete als wichtigstes Ergebnis das harmonische Miteinander: „’Man hat niemanden schreien gehört und der Boden hat nicht gebebt’, sagte der Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP)“.[7] Eine für die Bildungsreformkommission eingesetzte „Expert/innengruppe Schulverwaltung“ stellt den Reformbedarf fest: „Die völlig geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen  machen eine umfassende Neugestaltung unseres Bildungssystems dringend erforderlich. (...) Mit punktuellen Einzelmaßnahmen alleine wird man in Zukunft keine besseren Ergebnisse erzielen.“[8]

 

Das von der ExpertInnenkommission erarbeitete Grundlagenpapier „Freiraum für Österreichs Schulen“ empfiehlt eine wesentliche Ausweitung der Schulautonomie, weniger bürokratischen Aufwand, eine bessere Ressourcensteuerung und ein besseres Controlling. Bemerkenswert ist die Formulierung: „Ein generelles Andenken einer Reduzierung der ‚Schnittstellen“ (Übergangszeiten) im gesamten Schulsystem. Denkbar wäre es, eine Schnittstelle bei 14 anzusetzen.“[9] Dies kommt einer – wenn auch vorsichtig formulierten – Forderung nach Einführung der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen gleich.

 

Vorarlberg ist diesbezüglich schon einen Schritt weiter. Dort hat eine unabhängige ExpertInnengruppe ihre Schlussfolgerungen aus der bislang umfassendsten Befragung von LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen zur Gemeinsamen Schule präsentiert und die Empfehlung ausgesprochen, das Schulsystem im gesamte Bundesland zu einer Modellregion Gemeinsame Schule umzuwandeln: „Für das Bundesland Vorarlberg wird mittelfristig landesweit die Einrichtung einer gemeinsamen Schule von der 5. bis zur 8. Schulstufe auf Basis von Individualisierung bzw. Personalisierung und innerer Differenzierung empfohlen. Unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen sind Lehrpersonen, die bereit sind, pädagogische Konzepte umzusetzen, die alle Schüler/innen entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen gleichermaßen fördern und auch fordern.“[10]

 

Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass es massiver legistischer und inhaltlicher Vorbereitungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bedarf. Dazu gehören bundesgesetzliche Änderungen genauso wie die Umsetzung einer Pädagogik in den Schulen der Sekundarstufe I, die die individuellen Talente und Fähigkeiten der Schüler/innen berücksichtigt und unterstützt sowie die gemeinsame Qualifizierung der Lehrpersonen in der neuen Pädagog/innenbildung sowie in Fort- und Weiterbildung insbesondere in den Bereichen diagnostische Kompetenz und Individualisierung bzw. Personalisierung auf Basis innerer Differenzierung. Auch die Ausgestaltung der Schulautonomie, gleichzeitig Zielvereinbarungen mit den Schulen und der Aufbau eines Rückmeldesystems zum Stand der Zielerreichung, die Vorbereitung geleiteter Übergänge, die Intensivierung der Elternzusammenarbeit und die Neudefinition der Schulsprengel werden genannt.

 

Die Reformkommission hat sich „inhaltliche Verbesserungen und in weiterer Folge eine Strukturreform“ zum Ziel gesetzt, so die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: „Wichtig ist, dass wir das Schulsystem effizienter und effektiver machen, damit die Schülerinnen und Schüler die beste Bildung erhalten.“ Die Ergebnisse der Kommission sollen nun am 17. November präsentiert werden. Aus den Verhandlungen der ExpertInnengruppe zur Schulverwaltungsreform sickert durch, dass es zu keiner Vereinheitlichung und Zusammenführung der Schulverwaltung kommen wird. Enttäuschend für die Landeshauptleute könnte eine Berechnung sein, wonach die Verwaltung der LehrerInnen durch die Länder deutlich teurer wäre als eine zentrale Verwaltung durch den Bund. Untermauert wird dies durch einen aktuellen Bericht des Rechnungshofes,[11] der bei der Verwaltung von Lehrpersonal besondere Ineffizienz ortet. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Partikularinteressen von Bund und Ländern, Gewerkschaften und Gemeinden, Parteipolitik und jenen, denen es nur um Besitzstandswahrung geht, zu weit auseinanderliegen. Die völlig unterschiedlichen Vorstellungen wurden auch am Austritt der beiden Landeshauptmänner Erwin Pröll und Hans Niessel ersichtlich. Offensichtlich war die eingangs gefeierte Harmonie in der Reformgruppe nach nur wenigen Sitzungen bereits wieder am Ende. Es ist daher zu befürchten, dass die als großer Wurf angekündigte Reform wieder zu einem Reförmchen verkommt und so auch weiterhin alles beim (teuren) Alten bleibt.

 

Inzwischen steuert das österreichische Bildungssystem aber auf ein dramatisches Finanzierungsproblem zu. Schon für das laufende Jahr ist das Budget 2015 massiv zu niedrig dotiert. Der „Kurier“ berichtet: „Seit Längerem ist bekannt, dass ihr Ressort deutlich zu wenig Geld hat – in diesem Jahr rund 340 Millionen, im kommenden Jahr schon über eine halbe Milliarde Euro.[12] 

 

Gleichzeitig kommen neue Herausforderungen auf unser Bildungssystem zu. Die demografischen Veränderungen und SchülerInnenströme machen die Finanzierung des Bildungswesens über den Weg des Finanzausgleichs immer schwieriger. Zu starr und schwerfällig reagiert das System auf Herausforderungen wie z.B. durch die Kinder und Jugendlichen unter den Flüchtlingen, die jetzt eingeschult werden müssen und in Kindergärten und Kollegs Zugang zu Bildung bekommen sollen. Aber allein schon die Dynamik der wachsenden Ballungsräume führt zu einem chronischen Lehrkräftemangel in Städten, während in ländlichen Gemeinden Schulen nur durch Überschreitung der Stellenpläne erhalten werden können.

 

Während sich also Bund und Länder gegenseitig die Schuld am Stillstand zuschieben, statt endlich eine Entscheidung zu fällen und eine neue, gerechte und flexible Schulverwaltung zu gestalten, leiden die Schülerinnen und Schüler, deren Unterrichtsbedingungen sich stetig verschlechtern. Aber auch für Eltern und Lehrkräfte ist die Situation nur schwer erträglich. Wenn die Schule weiterhin nach dem Gießkannenprinzip des Finanzausgleichs finanziert wird, wird es weder die dringend benötigte sozialindexbasierte Mittelzuteilung für alle Bildungseinrichtungen geben noch die gewünschte personelle Autonomie oder die dringend notwendige Flexibilitätsreserve für besondere Herausforderungen. Stattdessen bleibt es bei parteipolitischem Proporz, verkrusteten Strukturen, Parteibuchwirtschaft und Intransparenz.

 

Während Österreich also noch an den „Basics“ einer Schulreform bastelt, geht das vielzitierte Finnland bereits an den nächsten weitreichenden Umbau seines Schulsystems und plant eine völlige Neustrukturierung der Unterrichtsgestaltung. Bemerkenswert ist dabei, dass die Reformschritte in einem für Österreich undenkbar schnellen Tempo umgesetzt werden, obwohl die Veränderungen mit der Auflösung des bisherigen Fächerunterrichts einen tiefen Einschnitt in den Unterrichtsalltag nach sich ziehen werden. Zudem wurden jene befragt, die von der Reform betroffen sein werden, nämlich auch die SchülerInnen: „Ihren Satz, dass die Schüler im Mittelpunkt der Schule stehen soll, nehmen die Bildungsplaner in Helsinki sehr ernst. Auch die aktuelle Schulreform ist nicht an den Schreibtischen eines Ministeriums entstanden, sondern in intensiven Gesprächen mit den Beteiligten. 60.000 Schüler wurden befragt. Sie waren zwar zufrieden mit dem System, wollten aber mehr aktive Teilnahme.“[13]

 

Diese demokratische Einbindung von den am Schulleben Beteiligten ist in Österreich unmöglich bzw. unerwünscht. Schon alleine daran ist ein fundamentales Defizit an den derzeitigen Diskussionen zur Bildungsreform erkennbar: Partei- und partikuläre Machtinteressen scheinen gegenüber den Interessen und Bedürfnissen von SchülerInnen, Eltern und Lehrenden Vorrang zu haben. Das Josefinische Prinzip der Reformen von oben ist aber schon im 18. Jahrhundert gescheitert. Dennoch wird nun über ein Bildungssystem entschieden, das für unsere Zukunft von fundamentaler Bedeutung sein wird. Wenn die Bundesregierung heute nicht konsequente Schritte zu einer Gesamtreform einleitet, werden die kommenden Generationen dafür die Rechnung zu bezahlen haben.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

DRINGLICHE  ANFRAGE

Schulreform:

 

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in der Bildungsreform-Gruppe bereits vereinbart?

 

  1. Ist die Integration der Elementarpädagogik in die Agenden des Bildungsressorts Thema bei den Verhandlungen der ExpertInnengruppe zur Schulverwaltungsreform? Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wird eine Umgestaltung der Regierungsverantwortung erwogen, im Zuge derer eine Zusammenführung aller Bildungsagenden in einem Ministerium erfolgen soll?

 

  1. Wenn ja, wird dieses neue Bildungsministerium tatsächlich alle Agenden von der Elementarpädagogik über das Schulwesen und die Universitäten und Fachhochschulen bis hin zur Erwachsenenbildung betreuen?

 

  1. In welcher Form wird das von Ihnen genannte und nun auch vom neuen Mitglied der Bildungsreform-Gruppe Bürgermeister Michael Häupl explizit genannte Ziel der Umsetzung einer Gemeinsamen Schule[14] im Rahmen der Beratungen der ExpertInnengruppe vorangetrieben?

 

  1. Unterstützt Sie als Bundesministerin für Bildung und Frauen den Vorstoß aus Vorarlberg, das Schulsystem im gesamten Bundesland in eine Modellregion Gemeinsame Schule umzuwandeln? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Gibt es derzeit Kontakte zwischen dem Land Vorarlberg und Ihrem Ministerium, um die Bedingungen für eine Modellregion Gemeinsame Schule zu klären? Wenn nein, werden sie in absehbarer Zeit Kontakt aufnehmen? Wenn ja, in welcher Form, mit welchen Personen und wie weit sind die Vorbereitungen gediehen.

 

  1. Wird es zur von vielen Seiten geforderten Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung in der Schulverwaltung kommen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum wird die anhaltende Kritik vor allem des Rechnungshofes, aber auch anderer Institutionen und ExpertInnen laufend ignoriert?

 

  1. Welche Fragen wurden in der ExpertInnengruppe – Untergruppe Finanzen erörtert?

 

  1. Welches Verhandlungsziel verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Frauen in der ExpertInnengruppe – Untergruppe Finanzen?

 

  1. In der Diskussion um eine Verwaltungsreform gibt es zum Teil widersprüchliche Statements. Während VertreterInnen der Länder für ein Mehr an Effizienz und möglichen Einsparungsmaßnahmen bei einer „Verländerung“ der Verwaltung der Lehrkräfte argumentieren, gibt es auch gegensätzliche Argumente. Sind zur Vorbereitung der Diskussion Berechnungen angestellt worden, mit welchen Kosten im Falle einer „Verländerung“ bzw. einer „Verbundlichung“ zu rechnen ist?
    Falls nein: warum nicht?
    Falls ja: Wer hat diese Berechnungen angestellt?
    Falls ja: Wie lautet das Ergebnis dieser Berechnungen?
    a. im Falle einer „Verländerung?
    b. im Falle einer „Verbundlichung“?

 

  1. Es ist anzunehmen, dass sich die Bildungsreformgruppe mit dem Thema der Verwaltung des Personals beschäftigt hat. Ist die Gruppe bereits zu einem Ergebnis gekommen?

Falls ja: Wie lautetet dieses Ergebnis?
Falls nein: Wie ist der derzeitige Stand der Diskussionen?

 

  1. Bilden/bildeten die finanziellen Folgewirkungen der Verortung der Lehrpersonalverwaltung die Grundlage einer Entscheidungsfindung?

 

  1. Wird es eine sozialindexbasierte Finanzierung von Schulen geben? Wenn ja, wann und für welche Schulen? Wenn ja, welche Faktoren werden in die Berechnung des Sozialindex einbezogen?

 

  1. Welche Fragen wurden in der ExpertInnengruppe – Untergruppe Schulverwaltung erörtert?

 

  1. Welches Verhandlungsziel verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Frauen in der ExpertInnengruppe – Untergruppe Schulverwaltung?

 

  1. Werden die Landesschulräte aufgelöst und eine neue Verwaltungsstruktur eingerichtet?

 

  1. Wird es eine Entparteipolitisierung der Kollegien in den Landesschulräten geben?

 

  1. Wird es an Stelle der bestehenden nach dem Parteiproporz besetzten Kollegien der Landesschulräte /des Stadtschulrates für Wien zu einer Reform kommen, die den parteipolitischen Einfluss zurückdrängt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Werden an Stelle der bestehenden nach dem Parteiproporz besetzten Kollegien der Landesschulräte /des Stadtschulrates für Wien SchulpartnerInnenräte geben, in denen gewählte VertreterInnen der Schulpartner (Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen) Sitz und Stimme haben?

 

  1. Wird es zu einer flächendeckenden Ausweitung der Autonomie der Schulen hinsichtlich schulorganisatorischer und den Schulunterricht betreffenden Agenden kommen? Wenn ja, in welchen Bereichen werden Schulen künftig selbst gestalten können?

 

  1. Wird es regionale Modellversuche zur Autonomie in der Schulverwaltung geben? Wenn ja, in welchen Bereichen werden diese Schulen Autonomie erhalten? Wenn ja, in welchen Regionen ist so ein Modellversuch vorgesehen?

 

  1. Welche Fragen wurden in der ExpertInnengruppe – Untergruppe Pädagogik erörtert?

 

  1. Welches Verhandlungsziel verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Frauen in der ExpertInnengruppe – Untergruppe Pädagogik?

 

  1. Zu welchen Ergebnissen kommt die ExpertInnengruppe – Untergruppe Pädagogik in ihren Verhandlungen? Welche davon können kurzfristig, welche mittel- oder langfristig umgesetzt werden?

 

  1. Wird es an Stelle des bestehenden Inspektionssystems an Schulen eine unabhängige und zeitgemäße Qualitätssicherung für Schulen geben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum wird am ineffizienten und bürokratischen System der Schulinspektion festgehalten?

 

  1. Für eine weitreichende Reform, wie sie angekündigt wurde, ist in bestimmten Materien eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat notwendig. Wann werden – angesichts dessen, dass die Bildungsreform in exakt sechs Wochen präsentiert werden soll – Verhandlungen mit den Oppositionsparteien aufgenommen werden?

 

  1. Werden Sie Konsequenzen ziehen, wenn es im Zuge der Bildungsreform nicht zum angestrebten Ziel einer Verwaltungsreform kommen wird? Falls ja: welche?

 


 

 

Budget:

 

  1. Wie groß ist die Finanzierungslücke im Unterrichtsbudget 2015 derzeit?

 

  1. Von der kolportierten Finanzierungslücke in Höhe von rund 340 Millionen € soll es gelungen sein, einen Teil zu überbrücken. Wie viel Geld konnten Sie einsparen? In welchen Bereichen haben Sie Einsparungen erzielt? In welchen Bereichen konnten Sie Struktureffekte (z.B. Pensionierungen, sinkende SchülerInnenzahlen in Pflichtschulen o.ä.) nutzen, um das Sparziel zu erreichen?

 

  1. Durch Stellenplanüberschreitungen der Länder im Pflichtschulbereich entstehen dem Bund jährlich Mehrkosten in Höhe von rund 33 Millionen €. Konnten diese Ausgaben reduziert werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

  1. Ist die Auszahlung der LehrerInnengehälter angesichts der großen Finanzierungslücke im Bildungsbudget bis zum Jahresende 2015 gesichert?

 

  1. Sind die für den Ausbau ganztägiger Schulformen reservierten Gelder 2015 in Höhe von 160 Millionen € von den Ländern zur Gänze beansprucht worden? Wenn nein, werden die so frei gewordenen Mittel zur Überbrückung der Budgetlücke verwendet?

 

  1. In welcher Höhe wurden im laufenden Jahr Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen in Anspruch genommen? Mittel in welcher Höhe sind noch bis Jahresende 2015 verplant?

 

  1. Gibt es Verhandlungen mit der Bundesimmobiliengesellschaft über die Stundung von Mieten, den Zahlungsaufschub fälliger Raten, die Reduktion von Mietzahlungen oder die Hintanstellung von Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen, um Mittel für die Überbrückung der Budgetlücke im Bildungsressort frei zu machen? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum?

 

  1. Die Budgetmittel für die Förderung und Unterstützung von SchülerInnen mit Behinderungen bzw. Sonderpädagogischem Förderbedarf sind chronisch zu niedrig. Welche Anstrengungen gibt es, diesen Bereich ausreichend zu finanzieren und die Inklusion von SchülerInnen mit Behinderungen bzw. Sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben?

 

 

 

  1. Wird das Bundesministerium für Bildung und Frauen wie gefordert aus dem für 2016 mit 75 Millionen € dotierten „Integrationstopf“ des Bundesministerium für Finanzen zusätzlich 25 Millionen € für die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind erhalten? Handelt es sich bei diesen Mitteln um einen einmaligen Zuschuss oder stehen diese Gelder ab 2016 jährlich für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung?

 

  1. Werden die Mittel für die Sprachförderung von außerordentlichen SchülerInnen, die derzeit mit 24 Millionen € pro Jahr bzw. 440 Dienstposten dotiert sind, angesichts des Mehrbedarfs erhöht? Wenn ja in welchem Ausmaß?

 

  1. Werden die Sprachförderkurse für außerordentliche SchülerInnen (gemäß § 8e Abs.1 des Schulorganisationsgesetzes), die mit Ende des Schuljahres 2015/16 auslaufen, wiederum verlängert? Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage zu rechnen? Wenn ja, wird es sich wieder um eine auf zwei Jahre befristete Maßnahmen handeln? Wenn ja, wird die Maßnahme wieder mit 440 Dienstposten oder 24 Millionen € gedeckelt sein? Wenn nein, welche alternativen Angebote der laufenden Sprachförderung für außerordentliche SchülerInnen sind geplant?

 

  1. Wie kann abseits der starren Regelungen des Finanzausgleichs sichergestellt werden, dass bei wachsenden SchülerInnenzahlen während des Schuljahres ausreichend zusätzliches Lehrpersonal bereitgestellt wird?

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen, einen durch die Flüchtlingssituation oder durch Binnenmigration kurzfristig auftretenden (regionalen) Mehrbedarf an Lehrkräften zu finanzieren?

 

  1. Gibt es zusätzliche Mittel, um den Mehrbedarf an Aus- und Weiterbildung für LehrerInnen im Bereich Deutsch als Zweitsprache zu finanzieren? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum?

 

  1. Gibt es bereits konkreten Zusagen des Finanzministers über Budgeterhöhungen im Jahr 2016? Wenn ja, welche?

 

Aktuelle Fragen:

 

 

  1. Werden die Mittel für Basisbildung[15] und das Nachholen von Bildungsabschlüssen im Rahmen der Erwachsenenbildung, die in Kofinanzierung mit dem ESF (Europäischer Sozialfonds)  abgehalten werden, angesichts des stark steigenden Bedarfs erhöht? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn ja, stehen Sie bereits in Verhandlungen mit dem ESF? Wenn nein, wie kann sichergestellt werden, dass all jene, die einen Bedarf am Nachholen eines formalen Schulabschlusses oder an Basisbildung haben, auch Zugang dazu bekommen?

 

  1. Gibt es für ElementarpädagogInnen Ausbildungsangebote im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache an den Pädagogischen Hochschulen, damit schon im Kindergarten eine professionelle Sprachförderung für Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache angeboten werden kann? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, sind solche Ausbildungsangebote zumindest in Planung?

 

  1. Werden Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache auch ohne Lehramtsstudium an Schulen und Kindergärten zur Sprachförderung eingesetzt? Wenn ja, auf welcher dienstrechtlichen Grundlage?

  2. Werden Sie jugendlichen Flüchtlingen und AsylwerberInnen zwischen 15 und 18 Jahren die Möglichkeit eröffnen, eine Polytechnische Schule zu besuchen und dort den Pflichtschulabschluss nachzuholen? Wenn ja, wann und in welchem Zeitraum? Wenn nein, welche alternativen Bildungsangebote gibt es für 15- bis 18-Jährige, die keinen formalen Pflichtschulabschluss vorweisen können, aber auch keine Eignung für den Besuch einer mittleren oder höheren Schulen bzw. keine Lehrstelle haben?

 

  1. In Wien haben Jugendliche bis 18 Jahren im Rahmen der Ausbildungsgarantie Zugang zu einer allgemeinbildenden oder beruflichen Bildung. Gibt es Überlegungen Ihres Ressorts, diese Garantie auf ganz Österreich auszuweiten? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

 

  1. Werden Kinder und Jugendliche, die eine AHS oder BMHS als außerordentliche SchülerInnen besuchen möchten, bei der Zuteilung von Ressourcen (Werteinheiten) an die Schulen gleich behandelt wie ordentliche SchülerInnen? Wenn ja, wie erklären Sie sich Berichte, wonach die Zuteilung von außerordentlichen SchülerInnen dazu führt, dass die betreffenden Klassen zwar größer werden, allerdings die Teilung der Klassen entgegen der Teilungszahlenverordnung nicht erfolgt und somit der Unterricht in Großgruppen abgehalten werden muss?

 

  1. Im Erstaufnahmelager in Traiskirchen bietet das Projekt „Brückenklassen“ Flüchtlingskindern einen Zugang zu Schulbildung ab dem ersten Tag in Österreich. Die Brückenklassen helfen, erste Deutschkenntnisse zu erwerben, auf den Schulbesuch in Österreich vorzubereiten und ein wenig Ruhe und Normalität in den Alltag der Kinder und Jugendlichen in den Lagern und Quartieren zu bringen. Ist geplant, solche Projekte auch auf andere Erstaufnahme- und Verteilzentren sowie vorübergehende Großquartiere auszuweiten?

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.2 GOG verlangt.



[1] http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at/PAEDPSYCH/NETSCHULE/NetSchuleEinleitung.html

[2] https://www.bmbf.gv.at/ministerium/vp/2015/20150417.html

[3] http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150502_OTS0029/bluemel-baustellen-beheben-statt-schoenreden-und-verantwortung-abschieben

[4] http://kurier.at/politik/inland/schule-streitgespraech-zwischen-gabriele-heinisch-hosek-und-harald-mahrer-haben-keine-magischen-bankomaten/89.423.638

[5] „Die Presse“ vom 8. April 2014

[6] http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/3876188/Regierungsklausur_6PunkteProgramm-zur-Bildung-beschlossen

[7] http://diepresse.com/home/bildung/schule/4644819/Bildungsreform_Staendiges-Herumdoktern-soll-ein-Ende-haben

[8] Freiraum für Österreichs Schulen, März 2015

[9] ebda., 27

[10] http://haraldwalser.at/wp-content/uploads/Schule-10-bis-14-Kurzfassung-mit-Empfehlungen.pdf

[11] http://www.rechnungshof.gv.at/aktuelles/ansicht/detail/berichtsvorlage-lehrerpersonalverwaltung-landesschulraete-insolvenz-entgelt-fonds-und-truppenuebu.html

[12] http://kurier.at/politik/inland/heinisch-hosek-und-das-bildungsbudget-ministerin-in-der-zwickmuehle/124.892.344

[13] http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/schule-in-finnland-reform-fuer-weniger-faecher-a-1027561.html

[14] http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150909_OTS0225/heinisch-hosek-gemeinsame-ganztaegige-schule-ist-schule-der-zukunft

https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000022714813/1000039215/wien-wahl-haeupl-im-chat-wien-wird-mit-zahl-an-asylanten-leicht-fertigwerden

[15] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00324/index.shtml