6660/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung

 

 

Im ORF-Sommergespräch vom 24. August 2015 gab Vizekanzler Reinhold Mitterlehner der verblüfften und überraschten Öffentlichkeit bekannt, dass ab 1. Oktober 2015 der ehemalige Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad die Position eines “Flüchtlingskoordinators“ einnehmen wird, wobei er offen ließ, was genau die Aufgaben eben dieses sein werden. Christian Konrad, der sich vor einigen Jahren bereits aus dem aktiven Berufsleben zurückgezogen hat, soll nun offensichtlich als “Wunderwuzzi“ die Probleme der Massenmigration in Österreich lösen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wann genau wurde innerhalb der Koalitionspartner eine Einigung auf die Person Christian Konrad erzielt?

2.    Wie hoch beziffert sich das Honorar, das Christian Konrad für seine Tätigkeit als Flüchtlingskoordinator erhalten wird?

3.    Aus welchem Ressort und aus welchem Budgetansatz wird dieses Honorar bezahlt?

4.    Wie viele Mitarbeiter werden dem Flüchtlingskoordinator Christian Konrad beiseite gestellt?

5.    Werden dafür neue Planstellen geschaffen?

6.    Wenn ja, wie viele?

7.    Wenn nein, wo werden diese Personen angestellt?

8.    Werden zusätzliche Personen für das neue Büro des Flüchtlingskoordinators aufgenommen?