6664/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend GKK-Leistungen für Asylwerber

 

Für Aufsehen sorgt ein Vorschlag des steirischen GKK-Vizeobmanns Vinzenz Harrer: Er will die Kassenleistungen für Asylsuchende einschränken. GKK-intern sorgt der Vorstoß für Verwunderung.

Mit dem Stellen eines Asylantrages haben Flüchtlinge vollen Zugang zu den Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems, sagt der Vizeobmann der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (GKK), Vinzenz Harrer: Er empfindet das als ungerecht gegenüber jenen, die laufend in das System einzahlen, stellt angesichts des erwarteten weiteren Flüchtlingsaufkommens die Kostenfrage - und schlägt vor, die Leistungen für Asylwerber auf die Akutversorgung zu beschränken.

Vorbild Deutschland

Vorbild sollte dabei die deutsche Gesetzeslage sein, so Harrer: „Dieses Gesetz besagt, dass all jene, die Schmerzen haben, die akute medizinische Versorgung brauchen, die zu therapieren sind usw., dass denen sehr wohl die Leistungen entgegengebracht werden - das ist ein sozialer Punkt für uns, ein ethischer Punkt -, aber dass die Versorgung nicht darüber hinausgeht. Das heißt, es muss nicht sein, dass wir zum Beispiel gleich mit Zahnregulierungen und weiterführenden Behandlungen agieren.“

„Grundmotivation, Arbeit zu suchen“

Harrer - er ist auch Funktionär des ÖVP-Wirtschaftsbundes - geht aber noch einen Schritt weiter: Auch nach einem positiven Asylbescheid dürfe es nicht automatisch eine Vollversorgung geben. „Es soll einfach eine Grundmotivation geben, sich Arbeit zu suchen, sich entsprechend bei uns zu engagieren und zu integrieren - dann soll auch das gesamte Leistungspaket zur Verfügung stehen. Ich glaube, das sind wir allen anderen, die das System tragen, schuldig.“

 

GKK-Obfrau: „Unqualifizierter Schnellschuss“

Die Obfrau der Steiermärkischen GKK, Verena Nussbaum, reagierte mit Verwunderung auf den Vorstoß Harrers: Dieser sei vielleicht die Meinung des Wirtschaftsbundes oder ein unqualifizierter Schnellschuss aufgrund der Wahlergebnisse in Oberösterreich, aber nicht Linie der GKK. Man halte sich an die Gesetze, die eine Krankenversicherung für Asylwerber vorsehen. Für jeden Asylwerber bekomme die GKK aber einen monatlichen Betrag vom Bund, so Nussbaum.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

ANFRAGE

 

  1. Kennen Sie den Vorstoß des Vizeobmann der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (GKK), Vinzenz Harrer betreffend GKK-Leistungen für Asylwerber?
  2. Wie beurteilen Sie diesen Vorstoß?
  3. Welche Leistungen erhalten Asylwerber von den GGKs österreichweit?
  4. Wie hoch ist die Abgeltung durch den Bund für diese GGK-Leistungen an Asylwerber?
  5. Wie viele Asylwerber stehen gegenwärtig per 1. Oktober 2015 in einem Leistungsverhältnis zu den GGKs in Österreich?
  6. Wie verteilen sich diese Asylwerber auf die einzelnen GGKs?