6677/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Übergriffe durch Asylwerber in Vorarlberg

Vorarlberg.orf.at berichtete am 3.10.2015 folgenden Artikel:

„Alkoholisierter Asylwerber verletzt Betreuer

In Götzis hat ein Asylwerber in der Nacht auf Samstag einen Betreuer mit einem Messer leicht im Gesicht verletzt. Nach Angaben der Polizei war der Mann betrunken in die Asylwerberunterkunft zurückgekehrt.

Der 43-jährige Asylwerber aus Algerien hat nach Polizeiangaben gegen 1.15 Uhr in der Tennishalle in Götzis - diese dient seit August als Flüchtlingsunterkunft - das Büro des Betreuungspersonals betreten und soll dort mit einem Messer herumgefuchtelt und einen Betreuer beschimpft haben.

Als der Betreuer den offensichtlich betrunkenen Asylwerber wegstoßen wollte, ist er vom Messer im Gesicht getroffen worden. Laut Polizei handelt es sich um eine oberflächliche Ritzwunde an der Wange.

In eine andere Unterkunft verlegt worden

Der Flüchtling verließ sofort das Büro und konnte kurz darauf festgenommen werden. Wie in solchen Fällen üblich war auch das Einsatzkommando Cobra vor Ort. Der Algerier wurde einvernommen und in eine andere Flüchtlingsunterkunft gebracht. Bei ihm wurden zwei Essmesser sichergestellt. Der 43-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.    Welchen asyl- bzw. fremdenrechtlichen Status hat besagter Straftäter?

2.    Welcher Herkunft ist besagter Straftäter?

3.    Seit wann ist dieser „Fremde“ in Österreich aufhältig?

4.    Wie ist der derzeitige Stand des Dublinverfahrens hinsichtlich dieser Person?

5.    Wurde ein Aberkennungsverfahren eingeleitet?

6.    Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand?

7.    Wenn nein, warum nicht?