6677/J XXV. GP
Eingelangt am 06.10.2015
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Übergriffe durch Asylwerber in Vorarlberg
Vorarlberg.orf.at berichtete am 3.10.2015 folgenden Artikel:
„Alkoholisierter Asylwerber verletzt Betreuer
In Götzis hat ein Asylwerber in der Nacht auf Samstag einen Betreuer mit einem Messer leicht im Gesicht verletzt. Nach Angaben der Polizei war der Mann betrunken in die Asylwerberunterkunft zurückgekehrt.
Der 43-jährige Asylwerber aus Algerien hat nach Polizeiangaben gegen 1.15 Uhr in der Tennishalle in Götzis - diese dient seit August als Flüchtlingsunterkunft - das Büro des Betreuungspersonals betreten und soll dort mit einem Messer herumgefuchtelt und einen Betreuer beschimpft haben.
Als der Betreuer den offensichtlich betrunkenen Asylwerber wegstoßen wollte, ist er vom Messer im Gesicht getroffen worden. Laut Polizei handelt es sich um eine oberflächliche Ritzwunde an der Wange.
In eine andere Unterkunft verlegt worden
Der Flüchtling verließ sofort das Büro und konnte kurz darauf festgenommen werden. Wie in solchen Fällen üblich war auch das Einsatzkommando Cobra vor Ort. Der Algerier wurde einvernommen und in eine andere Flüchtlingsunterkunft gebracht. Bei ihm wurden zwei Essmesser sichergestellt. Der 43-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Welchen asyl- bzw. fremdenrechtlichen Status hat besagter Straftäter?
2. Welcher Herkunft ist besagter Straftäter?
3. Seit wann ist dieser „Fremde“ in Österreich aufhältig?
4. Wie ist der derzeitige Stand des Dublinverfahrens hinsichtlich dieser Person?
5. Wurde ein Aberkennungsverfahren eingeleitet?
6. Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand?
7. Wenn nein, warum nicht?