6680/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pensionsprivilegien für Tiroler VP-Klubobmann Wolf

Trotz Beteuerungen von SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer, dass durch das 2014 beschlossene Luxuspensionsgesetz der Privilegienfilz abgestellt wird, richten es sich Spitzenfunktionäre von SPÖ und ÖVP weiterhin, wie es der Fall des Tiroler ÖVP-Klubobmanns Jakob Wolf zeigt:

VP-Wolf wegen Pension wieder im Landesdienst

Der Obmann des Tiroler VP-Landtagsklubs, Jakob Wolf, kehrt für eine höhere Pension vorübergehend in den Landesdienst zurück. Damit könne der derzeit karenzierte Beamte ab Jänner 2016 in die nächste Dienstklasse wechseln und einen höheren Pensionsbeitrag einzahlen.

Wolf bestätigte gegenüber der Austria Presse Agentur, dass der Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss des Landtags am Freitag in einer Sitzung Wolfs Rückkehr aus der Karenzierung beschlossen habe. Derzeit übt Wolf seine Funktion im ÖVP-Landtagsklub hauptberuflich aus, 2003 ließ er sich als Landesbeamter karenzieren, weil er auch Bürgermeister von Umhausen ist. 2016 steht ihm nach 25 Dienstjahren inklusive angerechneter Vordienstzeiten eine Beförderung in die Dienstklasse „8“ in der Landesverwaltung zu, bestätigte Wolf einen Bericht in der Tiroler Tageszeitung „TT“ (Freitagausgabe). Dies sei aber bei einer 100-prozentigen Karenzierung unmöglich.

Nur VP-Klub als Dienstort möglich

Ab 2016 will Wolf wieder als Beamter arbeiten. Dienstzugeteilt werde er dem ÖVP-Klub. „In jeder anderen Abteilung würde es heißen, dass ich mich politisch einmischen will“, sagte er zur APA. Sein Gehalt als Klubobmann reduziere sich dabei um 2.750 Euro auf 5.490 monatlich. Sein Einkommen beim Land werde von der Partei refundiert.

Außerdem werde diese Lösung „nur eine Vorübergehende“ sein. „Im Laufe des Jahres 2016“ wolle er wieder zu 100 Prozent als Klubchef zurückkehren, die Vorrückung und höhere Pensionsbeitragszahlung bleibe erhalten. Dies habe nichts mit Privilegien zu tun, betonte Wolf, dies sei Teil von Arbeitnehmerrechten.

Opposition: „ÖVP richtet sich’s“

Kritik an der Haltung Wolfs kam unterdessen von den Oppositionsparteien. SPÖ-Klubobmann Gerhard Reheis, der im Ausschuss als einziger gegen die Rückkehr Wolfs in den Landesdienst gestimmt hatte, ortete eine „moralische“ Fragwürdigkeit und verwies auf die zahlreichen Funktionen Wolfs, durch die er wohl „bereits einigermaßen ausgelastet“ sei. „Erneut bekommt man den Eindruck, ÖVP’ler können es sich in diesem Land richten, wie sie’s brauchen. Da wird auch mal der Klubobmann aus Absicherungsgründen zum eigenen Mitarbeiter. Ich halte dieses Vorgehen für moralisch bedenklich, auch wenn es rechtlich gedeckt ist“, meinte Reheis in einer Aussendung.

Liste Fritz: „Selbstbedienungs-Mentalität“

Auch Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider sieht die Sache als Vorführung, „wie es sich Einzelne im System ÖVP richten können.“ Dass sich die Wähler vor „dieser Selbstbedienungs-Mentaliät“ abwenden würden, sei nicht verwunderlich. Absurd sei das Verhalten der ÖVP zudem, wenn sie im Fall Mader ankündige, alle Privilegien überprüfen lassen zu wollen - mehr dazu in Auch Maders Tiwag-Pension in der Kritik - und sich der ÖVP-Klubobmann gleichzeitig selbst Privilegien zukommen lasse. Wolfs Schachzug stelle ein Privileg dar, das angesichts von 20.000 arbeitslosen Tirolern ein falsches Signal sei, so Haselwanter-Schneider vom Bürgerforum Tirol - Liste Fritz.

FPÖ: Gesetz ist veraltet

Die FPÖ kritisiert in einer Reaktion auf Wolfs Rückkehr in den Landesdienst, dass das Bundesgesetz in der Frage der Karenzierung veraltet sei. Auch die Frage der Vorrückung ohne Dienstverpflichtung müsse überdacht werden, so der Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger.(ORF On vom 25.09.2015)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1.    Wie beurteilen Sie diese Causa im Zusammenhang mit der 2014 erfolgten Beschlussfassung der Regelung der Luxuspensionen?

2.    Welche Möglichkeiten bietet die derzeitige „Luxuspensionsregelung“, um Nebenrechte und Nebenprivilegien, wie sie der ÖVP-Spitzenpolitiker Mag. Jakob Wolf genießt, einzudämmen bzw. anzurechnen?

3.    Wie sehen Sie als Sozialminister die gängige Praxis, dass sich Spitzenfunktionäre aus dem Parteien-, Gewerkschafts- und Kammerwesen neben ihrer „offiziellen“ Pensions- und Ruhegenussregelung noch Sonderprivilegien herausverhandeln, die einen wesentlichen vermögenswerten  Vorteil für sie darstellen?

4.    Werden Sie als Sozialminister eine Gesetzesnovelle ausarbeiten, um solche „Nebenprivilegien“ abzuschaffen?

5.    Wenn nein, warum nicht?