6681/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend möglicherweise vorliegender Verstoß gegen das UG 2002 ua mit dem MORE-Programm der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU)

 

 

Wie die „Kleine Zeitung“ am 23. September 2015 berichtete, öffnete die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU) ihre Tore für Flüchtlinge im Allgemeinen oder Asylwerber im Besonderen.

(http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/klagenfurt/peak_klagenfurt/4827653/Asyl_Uni-Klagenfurt-offnet-Studium-fur-Fluchtlinge, 24. Sep. 2015)

 

Auf den Seiten der AAU ist hierzu ein Infoblatt mit dem folgenden Inhalt abrufbar:

 

„MORE NEU ab Wintersemester 2015/16 STUDIUM FÜR ASYLWERBENDE UND ASYLBERECHTIGTE

 

Wer darf studieren?

• Asylwerber/ innen mit einer Aufenthaltsberechtigungskarte gem. § 51 AsylG

• Asylberechtigte

 

Weitere Voraussetzung

• Gute Englisch- und/oder Deutschkenntnisse, Niveau B2 (keine rechtliche Vorschrift)

 

Was wird geboten?

• Studium als außerordentliche/r Studierende/r

• Inskription unter Befreiung von Studiengebühren

• Reduzierter ÖH-Beitrag (8,70 statt 18,70)

• Voller Zugang zu Bibliotheksressourcen

• Besuch von ausgewählten „offenen“ Lehrveranstaltungen.

• Lehrveranstaltungen können mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Diese scheinen auf einem Sammelzeugnis auf und dienen als Studienerfolgsnachweis.

• Inskription als ordentliche Studierende, sobald die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen können angerechnet werden.


Schritt für Schritt zum Studium

1.Voranmeldung mit Name, Nationalität, Geburtsdatum und Telefon per Mail an internationales@aau.at. Frist: 15. Oktober 2015

2. Reguläre Online-Voranmeldung über die Website der AAU. Die Österreichische Hochschülerschaft und das International Office unterstützen MORE-Studierende dabei.

3. Inskription als außerordentliche/r Studierende/r mittels Vorlage der Aufenthaltsberechtigungskarte in der Studienabteilung der AAU zu den regulären Öffnungszeiten . Frist: 30. Oktober 2015

4. Einzahlung des ÖH-Beitrags (18,70). Von diesem Betrag werden € 10,00 von der ÖH zurückerstattet.

5. MORE-Studierende besuchen ihre ausgewählten Lehrveranstaltungen und setzen sich zu Beginn mit den LV-Leiter/innen in Verbindung.

 

Die MORE-Studierenden werden besonders unterstützt von:

• Österreichische Hochschülerschaft – ÖH: Unterstützung bei der Inskription und bei Studienfragen • International Office: Erstkontakt und Beratung

• Studienabteilung: Inskription

• Technische Fakultät: MORE-Studierende, die an der Fakultät für technische Wissenschaften studieren möchten, können individuelle akademische Beratung in Anspruch nehmen.

• Über die MORE-Initiative hinaus engagieren sich viele universitätsnahe Einrichtungen und Vereine für Flüchtlinge. Dazu zählen etwa Deutsch in Österreich, der Verein ASPIS, MELLON und VOBIS.

 

www.aau.at

 

MORE ist ein Studienangebot für Zugewanderte nach einer Initiative der Österreichischen Universitätenkonferenz UNIKO an der Alpen-Adria-Universität.“

(https://www.uni-klu.ac.at/main/downloads/Infoblatt_Projekt_MORE_September_2015_AAU.pdf, 24. Sep. 2015)

 

Das Universitätsgesetz (UG) 2002 normiert den Begriff des außerordentlichen Studenten in § 51 Z. 20 und 22:

 

„20. Außerordentliche Studien sind die Universitätslehrgänge und der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern. …

22. Außerordentliche Studierende sind die Studierenden, die zu den außerordentlichen Studien zugelassen sind.“

 

UG 2002 § 70 regelt den Zugang zu außerordentlichen Studien:

 

„(1) Die Zulassung zu den außerordentlichen Studien setzt den Nachweis der allfälligen im Curriculum eines Universitätslehrganges geforderten Voraussetzungen voraus.

(2) Die Zulassung zu den Vorbereitungslehrgängen ist längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus sind die Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 berechtigt, im Curriculum für einen Vorbereitungslehrgang ein Zulassungsalter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vorzusehen, wenn dies auf Grund der Studieninhalte erforderlich ist.

(3) Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für diesen Universitätslehrgang ausgeschlossen.“

 

Die Studien-Informationsseite der Universität Wien hält zum Thema „außerordentliches Studium“ Folgendes fest:

 

Außerordentliches Studium

Wenn Sie als außerordentlicheR StudentIn (früher außerordentlicheR HörerIn) studieren, können Sie kein Studium abschließen. Das ist nur im Rahmen eines ordentlichen Studiums möglich. Nur Studierende eines Universitätslehrganges (ULG) können als außerordentliche Studierende einen Abschluss erlangen.

Studierende des Vorstudienlehrganges werden nach der Zulassung zum ordentlichen Studium ebenfalls als außerordentliche Studierende geführt bis die Ergänzungsprüfungen absolviert sind.

Wenn Sie einen Universitätslehrgang besuchen wollen, wenden Sie sich als erstes an das Lehrgangsbüro bzw. das Postgraduate Center. Dort erhalten Sie die Informationen zur Zulassung.

 

Was müssen Sie bei einem a.o. Studium beachten?

·        Lehrveranstaltungsprüfungen, die Sie während eines a.o. Studiums ablegen, können nur dann für ein ordentliches Studium anerkannt werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfung über kein Reifezeugnis oder keine Studienberechtigungsprüfung verfügen.

·        Sie müssen den Studienbeitrag zahlen.

·        Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt.

·        Während eines a.o. Studiums ist es nicht möglich, (Teil-) Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder Rigorosen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.

·        Wenn Sie über die Staatsbürgerschaft eines nicht-EU/EWR-Landes verfügen, erhalten Sie kein Studierendenvisum

·        Sie können in Österreich keine studentische Selbstversicherung (= Krankenversicherung) beantragen.

(https://studentpoint.univie.ac.at/zum-studium/zulassung-ohne-reifezeugnis/ausserordentliches-studium/, 24. Sep. 2015; eigene Unterstreichungen, Anm.)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende

 

Anfrage

 

1.     Auf welche Rechtsgrundlage erstattet die ÖH dieser Gruppe außerordentlicher Studierender einen Teil des ÖH-Beitrags?

2.     Welche Leistungen sind mit dem reduzierten ÖH-Beitrag gedeckt?

3.     Auf welcher Rechtsgrundlage ist eine Inskription bis 30.10.2015 möglich?

4.     Gibt es für die Zielgruppe des MORE-Programms auch eine Nachfrist?


5.     Falls ja, welche?

6.     Falls ja, ist diese mit der Nachfrist an der AAU für ordentliche Hörer ident?

7.     Falls nein, warum nicht?

8.     Falls nein, liegt hierbei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor?

9.     An welchen weiteren Universitäten außer an der AAU wird das MORE-Programm noch angeboten?

10.  Werden die Teilnehmer am MORE-Programm den Studienbeitrag für Drittstaatsangehörige entrichten?

11.  Falls nein, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Befreiung von Studiengebühren (sic!), wo es doch eigentlich nur Studienbeiträge gibt?

12.  Falls nein, wer wird für die Studienbeiträge aufkommen?

13.  Welche Kurse sind „offen“?

14.  Wer wird die „offenen“ Kurse auswählen?

15.  Um welche Lehrveranstaltungstypen handelt es sich hierbei?

16.  Können diese Lehrveranstaltungen auch von anderen Hörern der AAU besucht werden?

17.  Falls ja, welche Aufnahmekriterien gibt es für diese?

18.  Falls ja, gibt es hierbei jeweils Teilnehmerbeschränkungen bzw. auf wie viele Teilnehmer sind diese jeweils beschränkt?

19.  Wurden an der AAU für das MORE-Programm zusätzliche Lehrveranstaltungen angeboten?

20.  Wie waren diese Lehrveranstaltungen belegt?

21.  Wie viele Hörer davon waren bzw. sind Teilnehmer am MORE-Programm?

22.  Wurden ordentliche Hörer bei der Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze bevorzugt?

23.  Falls nein, warum nicht?

24.  Mussten Anmeldungen mangels Teilnehmerplätzen abgewiesen werden?

25.  Falls ja, wie viele?

26.  Gibt es für diese Lehrveranstaltungen (eine) Warteliste(n)?

27.  Falls ja, wie viele Personen befinden sich auf den jeweiligen Wartelisten?

28.  Wie viele Lehrbeauftragte nehmen am MORE-Programm teil?

29.  Wurde diesen ihr Lehrauftrag jeweils erhöht?

30.  Wie werden die vorausgesetzten Englisch/Deutschkenntnisse (B2) geprüft?

31.  Sind diese tatsächlich die einzige Voraussetzung?

32.  Falls nein, welche gibt es noch?

33.  Wie viele Personen haben zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage vom Programm MORE Gebrauch gemacht?

34.  Wie verteilen sich diese Personen auf Nationalitäten?

35.  In welche Kurse haben sich diese Personen inskribiert?

36.  Warum sind zum MORE-Programm – lt. Infoblatt der AAU – Asylwerber mit einer Aufenthaltsberechtigungskarte gem. § 51 AsylG bzw. Asylberechtigte zugelassen, wenn es sich gleichzeitig beim MORE-Programm um ein Studienangebot für Zugewanderte handelt?

37.  Ist an der AAU bzw. bei der Universitätenkonferenz UNIKO an der AAU der Unterschied zwischen Asyl und Zuwanderung nicht bekannt?