6706/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Brückenklassen im Flüchtlingszentrum Traiskirchen“

 

Wie die Tageszeitung Der Standard am 25.9.2015 in seiner Online-Ausgabe berichtete, gibt es im Flüchtlingszentrum Traiskirchen eine Schule, die auf freiwilliger Basis besucht werden kann:

 

„Diarra ist einer von vier Lehrern, die im Flüchtlingszentrum in Traiskirchen unterrichten. In zwei sogenannten Brückenklassen konzentrieren sich die Pädagogen vor allem auf das Deutschlernen. Die Schüler sind in vier Gruppen – je nach Alter und Können – aufgeteilt. Wie viele Kinder sie unterrichten, ist immer unterschiedlich, da die Größe der Klasse täglich wechselt, wenn Schüler neu ankommen oder vom Erstaufnahmezentrum in eine dauerhafte Unterkunft gebracht werden. Die Zahl pendle zwischen 80 und 150 Kindern, die zwischen sechs und fünfzehn Jahre alt sind. Laut Innenministerium sind derzeit rund 110 schulpflichtige Kinder in Traiskirchen gemeldet.

(…)Die Teilnahme am Unterricht ist freiwillig, es gehen also nicht alle schulpflichtigen Kinder, die im Erstaufnahmezentrum leben, in die Schule. Die Eltern werden laut Pflichtinspektorin Leopold über die Möglichkeit bei ihrer Ankunft informiert, um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kümmert sich die Jugendwohlfahrt. Trotzdem berichten Vertreter der Asylkoordination Österreich, dass manche Eltern und Jugendliche die Schule gar nicht kennen würden.

(…)Die sechs Pädagogen sitzen um den runden Esstisch des Lehrerzimmers der Neuen Mittelschule Traiskirchen. Die Schule in Traiskirchen betreibt die Brückenklassen im Erstaufnahmezentrum als Außenstelle.

(…)Finanziert werden die Brückenklassen aus verschiedenen Quellen. Das Innenministerium stellt den Schulraum und die Schultaschen zur Verfügung, das Bildungsministerium zahlt die Lehrer, und die Stadtgemeinde Traiskirchen füllt die Schultaschen mit Heften und Stiften.Der Unterricht in Traiskirchen dauert oft nur zwei Wochen, weil die Kinder dann zu einer dauerhaften Unterbringung gebracht werden.“[1]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende

Anfrage

 

 

1)    Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort dieser Artikel bekannt? Wenn ja, entsprechen die Behauptungen der Wahrheit?


2)    Seit wann gibt es diese Schule im Flüchtlingszentrum Traiskirchen?

3)    Wie viele Schüler besuchen derzeit diese Schule? (Bitte um Aufgliederung nach Alter und Geschlecht)

4)    Wie hoch waren die finanziellen Zuwendungen von Seiten ihres Ressorts seit dem Bestehen dieser Schule? (Bitte um Aufgliederung nach Jahr und Aufwendung)

5)    Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Schule errichtet?

6)    Wie viele Lehrer waren seit der Einrichtung dieser Schule beschäftigt, wie viele sind es aktuell? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)

7)    Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Personalkosten? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)

8)    Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Verwaltungskosten? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)

9)    Welche Fächer werden in diesen „Brückenklassen“ gelehrt und welche Lehrpläne werden angewandt?

10) Welche Qualifikationen können in diesen „Brückenklassen“ erworben werden?

a)    Bekommen die Schüler ein Zertifikat oder eine Bestätigung, wenn sie das Lager in Traiskirchen verlassen?

 



[1] Quelle: http://derstandard.at/2000022606543/Schule-in-Traiskirchen-Ein-wenig-Ruhe-nach-der-Flucht (Stand: 28.9.2015)