6751/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Staatsversagen in der Flüchtlingsversorgung

BEGRÜNDUNG

 

In den vergangenen Wochen sind zehntausende Flüchtlinge aus Syrien und anderen Krisenregionen nach Österreich gekommen. In einer beispiellosen Welle der Solidarität wurden sie von freiwilligen Helfern und Helferinnen aber auch von vielen etablierten Hilfsorganisationen mit dem Notwendigsten versorgt, unterstützt und vorübergehend untergebracht.

Vieles davon wurde notwendig, weil der Staat hier zeitweise seinen humanitären Aufgaben nicht nachgekommen ist.

Verschiedene Hilfsorganisationen sind bei der Übernahme dieser staatlichen Aufgaben dabei mit beträchtlichen Geldbeträgen in Vorlage getreten. Wie Regierungsvertreter öffentlich erklärten, sei für bisher erbrachte Leistungen eine Akontozahlung von 15 Millionen Euro des Bundes an diese Organisationen geplant.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In welcher Höhe wurde den Hilfsorganisationen, die zur Versorgung von Flüchtlingen in finanzielle Vorlage getreten sind, ein Ersatz dieser Kosten zugesichert?

2)    Wie viel dieser Summe wurde mit Stichtag 9.10.2015 bereits ausbezahlt?

3)    Wann und in welchen Teilbeträgen sollen die restlichen Beträge zur Auszahlung kommen?

4)    Können mit diesen Summen die gesamten entstandenen Kosten abgedeckt werden?


5)    Falls nein: welche vorfinanzierten Kosten werden nicht ersetzt?

6)    Aus welchem Grund erfolgt kein voller Kostenersatz?

7)    Wie soll in der Zukunft sichergestellt werden, dass bei Versagen des Staates die privaten Hilfsorganisationen entstehenden Kosten zeitnah ersetzt werden?

8)    Welche Beträge sind für 2016 zu diesem Zweck vorgesehen?

9)    Welche Ministerien außer dem Bundesministerium für Inneres waren am oben beschriebenen Staatsversagen beteiligt?

10) Werden sich auch diese Ressorts am Kostenersatz beteiligen?