6770/J XXV. GP

Eingelangt am 14.10.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Massen-SMS der NEOS am Wahlsonntag

 

Am Wahlsonntag, dem 11. Oktober 2015, haben viele Wiener ungebetene Wahlwerbung der NEOS (Wir erneuern Österreich) per SMS erhalten. Die Telefonnummern, insgesamt 27.000, hätten die NEOS von der Post gekauft. "Die Neos haben der Österreichischen Post AG eine Liste mit Personen und Adressen übermittelt. Diese Liste haben wir mit Telefonnummern angereichert, sofern Kontaktdaten vorhanden waren", wie ein Sprecher der Post auf Nachfrage mitteilt. Die Nummern hätten aber eigentlich nur für Markt- und Meinungsforschungzwecke verwendet werden dürfen. "Die Verwendung zu anderen Zwecken, insbesondere der Versand von SMS oder Telefonanrufe zu Wahlwerbezwecken durfte mit diesen Telefonnummern nicht durchgeführt werden", heißt es in der Stellungnahme der Post.

 

Bei der SMS-Nachricht handelte es sich um folgenden Text:

Heute ist Wahltag in Wien! Nütze Deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger.

 

Es könnte sein, dass die NEOS mit dieser Aktion gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Ausgerechnet eine Partei, die ständig vorgibt, sich für den Datenschutz und die Privatsphäre einzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Ist Ihnen die Werbekampagne der NEOS vom Wahlsonntag bekannt?

2.    Halten Sie die zitierte SMS-Nachricht der NEOS für vereinbar mit den österreichischen Datenschutzbestimmungen bzw. den Konsumentenschutzrechten der Telephonkunden?

3.    Wenn ja, inwiefern sind sie vereinbar?

  1. Wenn nein, welche Schritte werden Sie als Konsumentenschutzminister setzen, um solche Vorgehensweisen in Zukunft zu verhindern?
  2. Wenn nein, mit welchen rechtlichen Konsequenzen haben NEOS zu rechnen?

6.    Welche Möglichkeiten der Reglementierung sieht das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für derartige Werbeaktivitäten vor?