6772/J XXV. GP
Eingelangt am 14.10.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Herbert Kickl, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend VW-Skandal und Normverbrauchsabgabe
Im Zusammenhang mit dem sogenannten VW-Skandal besteht auch für die österreichischen Autobesitzer als Konsumenten erhöhte Rechtsunsicherheit. Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird der CO2-Ausstoß zur Berechnung herangezogen. Unabhängig davon, bei welchen Fahrzeugen von welchem Autohersteller auch immer die Abgaswerte höher sind als angegeben, muss eigentlich für die Republik Österreich klar sein: Keine Erhöhung der NoVA, die Konsumenten dürfen keinesfalls zum Handkuss kommen! Der Finanzminister sollte sich also nicht einfallen lassen, die NoVA nachzuberechnen und Nachzahlungen einzufordern.
In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Welche Haltung nimmt das Konsumentenschutzministerium in der Frage einer durch das Finanzministerium in Sachen VW-Skandal ins Auge gefassten Neuberechnung der NOVA ein?
2. Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass eine solche Neuberechnung nicht durchgeführt wird?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Mit welcher Kostenbelastung rechnen Sie bei einer Neuberechnung für die betroffenen Konsumenten österreichweit?
5. Welche Maßnahmen werden Sie insgesamt unternehmen, damit die österreichischen Konsumenten in diesem VW-Skandal schadlos gehalten werden?