6779/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

BEGRÜNDUNG

 

Zwischen den Jahren 2008 und 2014 investierte der Bund 100 Mio Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung (d.h. jährlich 15 Mio).

Im Jahr 2014 wurde die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots  bis zum Jahr 2017 fortgesetzt. Der Bund stellt dafür insgesamt 305 Mio Euro für den Ausbau zur Verfügung. 2014 stehen 100 Mio Euro bereit, 2015 weitere 100 Mio Euro, 2016 und 2017 jeweils 52,5 Mio Euro.

Die Ko-Finanzierung der Länder erfolgt nicht mehr wie bisher zu gleichen Teilen. Im ersten Jahr (2014) beträgt die Ko-Finanzierung der Länder 50% des verwendeten Zweckzuschusses (d.h. 50 Mio Euro), 2015 finanzieren sie 45% des verwendeten Zweckzuschusses (d.h. max. 45 Mio Euro), 2016 40% des verwendeten Zuschusses (max. 21 Mio Euro) und im letzten Jahr (2017) finanzieren sie nur mehr 35% des Zuschusses (max. 18,375 Mio Euro). Im selben Zeitraum fließen  weitere 60 Mio von Bundesseite in die Sprachförderung im Kindergarten.

Die aktuelle 15a-Vereinbarung zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots hat vorrangig das Ziel, Plätze für unter 3-Jährige Kinder zu schaffen, die Betreuungsqualität zu verbessern, Öffnungszeiten auszuweiten sowie die Tageselternbetreuung zu forcieren.

Bis zum 30. Juni 2015 mussten die Länder dem Familienministerium zum ersten Mal eine Aufstellung über die Verwendung der vom Bund gewährten Zuschüsse übermitteln. Eine Anfrage ermöglicht folglich einen Blick auf die Verwendung der insgesamt 100 Mio Euro, die seitens des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung für das Jahr 2014 zur Verfügung stehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wieviel Bundeszuschuss-Mittel stehen im Jahr 2014 für die einzelnen Bundesländer gemäß 15a-Vereinbarung zur Verfügung (d.h. Verteilung der 100 Mio Euro)?

2.    Wurde der gesamte Bundeszuschuss für das Jahr 2014 zum Ausbau von Kinderbetreuung von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

3.    Mussten Bundeszuschüsse seitens einzelner Länder rückerstattet werden?

4.    Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Länder waren davon betroffen bzw. welchen Grund hatte die Rückerstattung?

5.    Wie hoch war der jeweilige Ko-Finanzierungsanteil  der Länder (bitte um getrennte Darstellung nach Bundesland)?

 

Zweckzuschuss des Bundes (inkl. Übertrag)

 

Ko-Finanzierung gesamt:

 

Davon Land:

 

Davon Gemeinden:

 

Davon Privat:

 

 

6.    Wofür wurden die Bundeszuschussmittel im Abrechnungszeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 in den Bundesländern eingesetzt?

Zwecke

Bundeszuschuss (absolut & %)

Kofinanzierung

1.a) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-2-Jährige

 

 

1.b) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 3-6-Jährige

 

 

2.Investitionskostenzuschüsse zur räumlichen Qualitätsverbesserung

 

 

3.Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 0-2-Jährige

 

 

4.Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 3-6-Jährige

 

 

5.Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels

 

 

6.Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeiten

 

 

7.Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit

 

 

8.Zuschuss zum Koordinationsaufwand f. zusätzliche Plätze in gemeindeübergreifenden Einrichtungen

 

 

9.Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern

 

 

10. Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal in Einrichtungen und für Tagesmütter/-väter

 

 

11. Zuschüsse für Lohnkosten für Tagesmütter/-väter

 

 

12. Zuschüsse für Administrativaufwand bei Anstellung zusätzlicher Tagesmütter/-väter

 

 

13. Zuschüsse für bewusstseinsbildende Maßnahmen f. ElementarpädagogInnen u. Tageseltern

 

 

Gesamtsumme

 

 

 


7.    In Art. 6. der 15a-Vereinbarung ist vorgesehen, dass in der Abrechnung des Zweckzuschusses des Bundes auch eine Aufschlüsselung der zusätzlich geschaffenen Plätze nach Öffnungszeiten vorgenommen wird. Warum nimmt das Abrechnungs-Formular, das der Bund den Ländern dafür vorgibt, keine Rücksicht?

8.    Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

9.    Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?