6780/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Qualitätskompass Elementarpädagogik

BEGRÜNDUNG

 

Am 24. April 2015 startete das BMFJ im Zuge des Symposiums „Elementarpädagogik der Zukunft“ einen einjährigen Prozess, der die Zukunft der Elementarpädagogik von unterschiedlichen Aspekten beleuchten und analysieren will. Als Ergebnis des Prozesses wird ein „Qualitätskompass Elementarpädagogik“ angekündigt.

Dieser solle unter Einbindung der zuständigen Länder und Gemeinden und unter wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet werden. Ministerin Karmasin kündigte an, dass der Qualitätskompass unter anderem Themenbereiche wie geschlechtersensible Pädagogik im Elementarbereich, die Steigerung des Männeranteils unter den Elementarpädagogen oder Initiativen zu mehr Bewegung, Einsatz neuer Technologien, mehr Beziehungsqualität sowie Umgang mit Ernährung und Lebensmittel im Kindergarten umfassen werde.

Gemäß Art. 10 der aktuellen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sollen zur Sicherung der Betreuungsqualität in Kinderbildungs- und betreuungsangeboten bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards erarbeitet werden. Als Ziel wird die Entwicklung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016 genannt.

Es ist unklar, inwieweit der Prozess für einen Qualitätskompass Elementarpädagogik sowie die Entwicklung eines bundesweiten Qualitätsrahmens miteinander in Verbindung stehen bzw. von identen Zielsetzungen ausgegangen werden kann. Die Länder wurden bislang zu keinem der beiden Prozesse konsultiert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Schritte haben Sie seit dem Symposium „Elementarpädagogik der Zukunft“ am 24.4.2015 unternommen, um ihr Ziel eines „Qualitätskompasses Elementarpädagogik“ zu erreichen?

2.    Handelt es sich bei den Vorhaben „Qualitätskompass Elementarpädagogik“ und „bundesweiter Qualitätsrahmen bis 2016“ um idente Projekte?

3.    Fall nein: wie unterscheiden sich die Projekte voneinander?

4.    Wer begleitet das Projekt „Qualitätskompass Elementarpädagogik“ wissenschaftlich?

5.    Wie viel Geld ist für den Prozess „Zukunft der Elementarpädagogik“ vorgesehen?

6.    Wann werden die Länder und Gemeinden betreffend „Qualitätskompass Elementarpädagogik“ eingebunden?

7.    Wann wird der „Qualitätskompass Elementarpädagogik“ der Öffentlichkeit vorgestellt?

8.    Wann beginnen sie mit der Entwicklung eines bundesweiten Qualitätsrahmens?

9.    Wann werden die Länder diesbezüglich einbezogen?

10. Wann wird der bundesweite Qualitätsrahmen der Öffentlichkeit vorgestellt?

11. Welchen Grad der Verbindlichkeit soll der bundesweite Qualitätsrahmen für die Länder haben? Soll es sich beim bundesweiten Qualitätsrahmen um mehr handeln als um Empfehlungen, die den Ländern kommuniziert werden?

12. Wird der bundesweite Qualitätsrahmen Vorgaben hinsichtlich der Strukturqualität in elementaren Bildungseinrichtungen beinhalten (Gruppengröße, PädagogInnen-Kind-Schlüssel, Einkommen des Personals)?