6783/J XXV. GP
Eingelangt am 15.10.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Grenzkontrollen durch die Polizei
Auf
„nachrichten.at“ erschien am 24.09.2015 folgender Artikel:
„WIEN. Das Innenministerium will die vergangene Woche
eingeführten Grenzkontrollen in Österreich verlängern.“
Dies ist notwendig, da die am 16. September in Kraft getretene Verordnung nur für zehn Tage gilt. Am Freitag soll das Vorhaben der EU-Kommission mitgeteilt werden, bestätigte ein Sprecher von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) der APA einen Bericht des "Standard" (Freitag-Ausgabe).
Aufgrund des hohen Flüchtlingsandrangs hat Deutschland schon vor wenigen Tagen die Ausdehnung der Grenzkontrollen beantragt. Auch Österreich will nun nachziehen und die Maßnahme um zusätzliche 20 Tage verlängern. Danach wären noch einmal weitere 30 Tage möglich. Insgesamt dürfen nach EU-Vorgabe die Kontrollen die Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten. Konkret soll die neue Verordnung am Samstag um 00.00 Uhr in Kraft treten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wann begann die Polizei Grenzkontrollen durchzuführen?
2. Wie viele Polizisten wurden zu dem Einsatz an die Grenze dienstzugeteilt?
3. Für welchen Zeitraum ist der Einsatz von Polizisten an der Grenze geplant?
4. Welche Dienststellen sind deshalb von Dienstzuteilungen betroffen? (Bitte um Auflistung nach, Bundesland, Bezirk, Dienststellen und die Anzahl der zugeteilten Polizeibediensteten)
5. Führt die Zuteilung von Polizisten auf den jeweiligen Stammdienststellen zur Reduzierung des Dienstbetriebes?
6. Wenn ja, auf welchen Dienststellen?
7. Wenn ja, wurde aufgrund der Dienstzuteilungen die Außendienstpräsenz reduziert?
8. Wenn ja, hat der Abzug der Polizisten von ihren Stammdienststellen eine Verringerung des Streifendienstes zur Folge?
9. Wenn ja, sind hiervon auch Sektorstreifen betroffen?
10. Wenn nein, wurde der Dienstbetrieb durch Überstunden kompensiert?
11. Werden Polizeibeamte längerfristig, an dem Einsatz an der Grenze beteiligt sein?
12. Wenn ja, wie viele Polizeibedienstete?
13. Welche Kosten sind dem Bundesministerium bis zum Einlangen dieser Anfrage aufgrund des Einsatzes entstanden? (Bitte um Aufschlüsselung aller entstandenen Kosten nach Sach- und Personalaufwand)
14. Wird der Einsatz an der Grenze aus einem Sonderbudget finanziert?
15. Wenn nein, aus welchem Budget wird der Einsatz finanziert?