6792/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Greenwashing

 

Greenwashing ist eine kritische Bezeichnung für PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen in der Öffentlichkeit ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image  zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt.[1] Aktuelles Beispiel wie sehr Schein und Sein auseinander klaffen, sieht man im aktuellen VW-Skandal bei den offenbar manipulierten Abgaswerten. Die kürzlich zugegebene Abgastrickserei in den USA lässt die bisherigen Nachhaltigkeitsstatements dieses Autokonzerns in einem neuen Licht erscheinen.[2]

Gerade das VW-Betriebsrestaurant (in der Autostadt Wolfsburg) übte sich noch vor kurzem in Kritik der Landwirtschaft. Der Landwirtschaft wurde pauschal und plakativ vorgeworfen, sie sei zweitgrößte Verursacherin von Treibhausgasemissionen. „Es ist beispiellos, [], eine Berufsgruppe an den Pranger stellt, die nachhaltig in Kreisläufen und mit der Natur arbeitet“, wehrte sich diesbezüglich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied.[3]

Es gibt aber auch in der Landwirtschaftsproduktion und der Lebensmittelbranche genug Beispiele für Greenwashing. Besonders oft wird negativ über die RSPO-Regeln bei der Palmölproduktion berichtet. Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn und besondere Konsumenten(schutz)tauglichkeit werden in allen Sparten der Wirtschaft vorgegaukelt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

1)    Wie wird genau seitens Ihres Bundesministeriums im Zusammenhang mit dem VW-Skandal (d.h. Greenwashing-Fall) vorgegangen?

2)    Welche Greenwashing-Fälle sind in den letzten 5 Jahren Ihrem Ressort bekannt geworden und um welche/s Produkt/e handelte es sich jeweils?

3)    Welche unlauteren Geschäftspraktiken wurden in den letzten 5 Jahren im B2C-Geschäftsverkehr festgestellt und was waren/sind die Folgen, Veranlassungen und Lehren daraus?

4)    Welche unlauteren Geschäftspraktiken wurden in den letzten 5 Jahren im B2B-Geschäftsverkehr festgestellt und was waren/sind die Folgen, Veranlassungen und Lehren daraus?


5)    Wurden in den letzten 5 Jahren Greenwashingpraktiken festgestellt, die den Tatbestand einer „irreführenden Auslobung/Handlung“ oder anderen Verwaltungsstraf- oder Straftatbestände erfüll(t)en? (Im Bereich der Lebensmittel etwa besonders nach dem „Täuschungsparagrafen 5 LMSVG“?)

a)    Falls ja, welche waren es jeweils konkret?

b)    Handelte es sich um dabei um

i)      unerlaubte Verwendung von Gütezeichen,

ii)     unzutreffende Behauptungen der Bestätigung, Billigung oder Genehmigung durch eine öffentliche oder private Stelle,

iii)    unzutreffende Behauptung, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, oder

iv)   die unzutreffende Behauptung, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder privaten Einrichtung gebilligt worden

v)    oder andere?

c)    Welche Konsequenzen wurden jeweils daraus für Ihr Ressort und Ihre nachgeordneten Dienststellen jeweils gezogen und gab es – wenn ja, welche – entsprechende Meldungen/Anzeigen an weitere Behörden?

6)    Welche Zertifikate (vor allem Umweltzertifikate) würden Sie unter Greenwashing einordnen?

a)    Wie wird vorgegangen, damit die Öffentlichkeit die Wahrheit über diese Zertifikate erfährt?

b)    Haben Sie die Konsumenten darüber aufgeklärt und wie waren/sind die Erfahrungen mit der Aufklärung der Öffentlichkeit über diese Fälle?

i)      Falls nein, warum nicht?

7)    Wie wird in anderen EU-Mitgliedsstaaten bei Greenwashing-Fällen vorgegangen?

a)    Werden diese Fälle EU-weit veröffentlicht bzw. verfolgt?

b)    Melden Sie nationale Greenwashing-Vorfälle der EU bzw. allen anderen EU-Mitgliedsstaaten? Haben Sie dies bisher schon getan?

i)      Wenn ja, in welchen Fällen und wann an wen?

ii)     Wenn nein, warum nicht?

c)    Wird Österreich über Vorfälle in anderen EU-Ländern offiziell informiert?

8)    Falls ja, wie genau wird vorgegangen?

9)    Wenn nein, warum nicht?

10) Wie wird vorgegangen, wenn Fälle in EU-Drittländern auftauchen?

a)    Werden diese Fälle dann auch in Österreich geprüft bzw. veröffentlicht?

b)    Falls nicht, warum nicht?

11) Welche konkreten Schritte werden Sie bzw. Ihr Resort setzen, um die Konsumenten in Österreich vor den negativen Auswirkungen des Greenwashings

a)    im Handel allgemein

b)    speziell im Lebensmittelbereich (z.B. Palmöl)

zu schützen?

12) Gibt es Experten im Bereich Greenwashing in Ihrem Bundesministerium?

a)    Falls ja, wer sind das konkret und was genau sind ihre Aufgaben?

b)    Falls nein, sind solche (Zusatz)Spezifizierungen von Mitarbeitern in Ihrem Bundesministerium angedacht?

i)      Wenn ja, wann und wie?

ii)     Wenn nein, warum nicht?

 


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Greenwashing

[2] http://www.boerse-express.com/pagesfoonds/34913

[3] http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Rukwied-Kein-Verstaendnis-fuer-Greenwashing-Kampagne-der-VW-Autostadt-1755827.html