6797/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend kostenpflichtige Ultraschalluntersuchungen für Frauen beim Frauenarzt

 

Unlängst wurde in der ORF-Sendung „Hohes Haus“ ein Beitrag darüber gebracht, dass Frauen in Wien eine Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt selbst bezahlen müssen. Männern wird hingegen eine Ultraschalluntersuchung beim Urologen von der Wiener Gebietskrankenkasse bezahlt. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip.

 

Hintergrund dieses Umstandes soll sein, dass es bei Verhandlungen zwischen Ärzten und der Gebietskrankenkasse seit rund 15 Jahren keine Einigung über die Übernahme der Kosten von einer Ultraschalluntersuchung für Frauen gibt. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niederösterreich werden die Ultraschalluntersuchungen für Frauen allerdings von den Gebietskrankenkassen übernommen.

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Kann das Bundesministerium für Gesundheit diesen Umstand bestätigen?

 

2.    Wenn ja, war dies dem BMG bekannt?

 

3.    Falls dies bekannt war, hat das BMG bereits Schritte gesetzt, um diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau zu beseitigen?

 

4.    Wenn ja, welche?

 

5.    Wenn nein, warum nicht und wird das BMG noch in dieser Sache tätig werden?