6806/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Grenzpolizei    

 

 

Kürzlich wurde in Medien darüber berichtet, dass ab Mitte 2016 speziell ausgebildete Beamte zum Schutz der Außengrenze und zur Registrierung von Flüchtlingen abgestellt werden sollen. Diese Beamten sollen eine Grenzschutzpolizei darstellen und die Polizei bei Grenzkontrollen etc. entlasten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Werden die kolportierten 200 Beamte, welche der "Grenzpolizei" zugeordnet werden und somit ihre ursprüngliche Stelle im Polizeidienst verlassen, nachbesetzt?   
  2. Wie lange soll die Ausbildung der Beamten für die "Grenzpolizei" dauern?
  3. Können mit den kolportierten 200 Beamten für die "Grenzpolizei" durchgehende Grenzkontrollen vollzogen werden?
  4. In welchen Bundesländern sollen die Beamten der "Grenzpolizei" eingesetzt werden?
  5. Wie hoch sind die Ausbildungskosten für die Beamten, welche der "Grenzpolizei" zugeordnet werden?
  6. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Installierung der "Grenzpolizei"?
  7. Ist die kolportierte Anzahl von 200 Beamten für die "Grenzpolizei" korrekt?
  8. Wenn nein, wie viele Beamte sollen der "Grenzpolizei" zugeordnet werden?