Eingelangt am 15.10.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Inneres
betreffend Grenzpolizei
Kürzlich wurde in Medien
darüber berichtet, dass ab Mitte 2016 speziell ausgebildete Beamte zum
Schutz der Außengrenze und zur Registrierung von Flüchtlingen abgestellt
werden sollen. Diese Beamten sollen eine Grenzschutzpolizei darstellen und die
Polizei bei Grenzkontrollen etc. entlasten.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
- Werden die
kolportierten 200 Beamte, welche der "Grenzpolizei" zugeordnet
werden und somit ihre ursprüngliche Stelle im Polizeidienst
verlassen, nachbesetzt?
- Wie lange
soll die Ausbildung der Beamten für die "Grenzpolizei"
dauern?
- Können
mit den kolportierten 200 Beamten für die "Grenzpolizei"
durchgehende Grenzkontrollen vollzogen werden?
- In welchen
Bundesländern sollen die Beamten der "Grenzpolizei"
eingesetzt werden?
- Wie hoch
sind die Ausbildungskosten für die Beamten, welche der "Grenzpolizei"
zugeordnet werden?
- Wie hoch
sind die Gesamtkosten für die Installierung der
"Grenzpolizei"?
- Ist die
kolportierte Anzahl von 200 Beamten für die "Grenzpolizei"
korrekt?
- Wenn nein,
wie viele Beamte sollen der "Grenzpolizei" zugeordnet werden?