6813/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend die Ausbildung von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal

 

 

Die Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester sowie zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger umfasst eine Dauer von drei Jahren. Während dieser drei Jahre sind gleichermaßen theoretische wie auch praktische Unterrichtsinhalte zu absolvieren, welche getrennt voneinander beurteilt werden.

Zum Erreichen des Ausbildungszieles ist am Ende der Ausbildung eine kommissionelle Diplomprüfung abzulegen. Im Falle negativer Prüfungsergebnisse besteht die Möglichkeit, die Diplomprüfung zwei weitere Male zu wiederholen. Nach drei negativen Prüfungsergebnissen muss – wenn von Seiten des Schülers Interesse an einer Fortsetzung der Ausbildung besteht – das gesamte dritte Ausbildungsjahr einschließlich aller theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte wiederholt werden. Kann kein positives Prüfungsergebnis erreicht werden, scheidet der betreffende Schüler ohne jegliches anrechenbares Ausbildungsergebnis für andere Pflegeberufe aus der Ausbildung aus.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Schüler mussten aus der Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal seit dem Jahr 2000 aufgrund negativer Prüfungsergebnisse ausscheiden? (Mit der Bitte um Aufgliederung auf die einzelnen Jahre und Bundesländer).

2.    Wie viele Schüler mussten nach Absolvierung der gesamten Ausbildungszeit, nach dreimalig negativ bewerteter kommissioneller Diplomprüfung aus der Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, seit dem Jahr 2000 ausscheiden? (Mit der Bitte um Aufgliederung auf die einzelnen Jahre und Bundesländer)

3.    Wie viele Schüler mussten nach Wiederholung des dritten Ausbildungsjahres und darauffolgender dreimalig negativ beurteilter kommissioneller Diplomprüfung aus der Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, seit dem Jahr 2000 ausscheiden? (Mit der Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Bundesländern)

4.    Werden Sie sich für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Pflegehelfer“ an Schüler, welche die gesamte Ausbildungszeit, die zum Erlangen des Diploms in der Gesundheits- und Krankenpflege vorgesehen ist, absolviert haben, die alle erforderlichen praktischen und theoretischen Unterrichtsinhalte positiv abgeschlossen haben, aber deren kommissionelle Diplomprüfung dreimal aufeinanderfolgend negativ beurteilt wurde, einsetzen?

5.    Werden Sie sich für ein modulares Ausbildungssystem im Bereich der Gesundheitsberufe einsetzen?