6814/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Umleitung der Korridorzüge zwischen Salzburg und Kufstein

 

 

Seit einigen Wochen werden die Korridorzüge, die normalerweise zwischen Salzburg und Kufstein auf deutschem Gebiet verkehren, an den Wochenenden über die Strecke Zell am See umgeleitet. Diese Umleitungen sollen noch bis mindestens 28. Oktober durchgeführt werden. Durch diese Umleitungen kommt es zu, für die Bahnreisenden natürlich sehr ärgerlichen, langen Verspätungen.

 

In der Sitzung des Verkehrsausschusses, am 15. September 2015 wurde Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bereits zu diesem Umstand befragt, konnte aber nur beschränkt Auskunft erteilen.

 

 

Daher stellen die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Züge wurden bislang zwischen Salzburg und Kufstein über die Strecke Zell am See umgeleitet?

2.     Aus welchen Gründen wurden die Züge umgeleitet?

3.     Wie und wann wurden die ÖBB-Kunden im Westen Österreichs von den Umleitungen informiert?

4.     Was ist der Grund für diese Umleitungen?

5.     Kam es durch die Umleitungen zu Verspätungen bzw. gar zu Ausfällen von Zugverbindungen?

6.     Wenn ja, in welchem Ausmaß?

7.     Gab es Regressforderungen von Bahnkunden aufgrund dieser Umleitungen?

8.     Wenn ja, wie hoch waren diese und wurde ihnen stattgegeben?

9.     Welche Korridorzüge zwischen Salzburg und Kufstein sind seit Anfang September 2015 nicht umgeleitet worden sondern ausgefallen?

10.  Wie und wann wurden die ÖBB-Kunden im Westen Österreichs von den Zugsausfällen informiert?

11.  Wie lange wird es noch Umleitungen von Korridorzügen geben?

12.  Wie hat sich die Umleitung bzw. der Ausfall von den Korridorzügen seit September 2015 auf das Passagieraufkommen ausgewirkt?

13.  Wie hoch sind die durch die Umleitungen und Zugsausfälle verursachten Kosten?

14.  Inwieweit müssen diese Kosten von Bundesseite, insbesondere vom Verkehrsministerium, gezahlt werden?

15.  Ab wann wird es wieder einen fahrplanmäßigen Zugsverkehr ohne Umleitungen gebe?