6826/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Preiner und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzpolizei im Burgenland

„Die Finanzpolizei ist eine professionelle und effiziente Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums, die personell und wirtschaftlich selbstständig ist. Kernaufgabe der Finanzpolizei ist die Durchführung gezielter Kontrollen, um Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft aufzudecken und damit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu wahren" ist auf der Homepage des BMF zum Thema Finanzpolizei nachzulesen.

Effektive Kontrollen sind speziell für das Burgenland besonders wichtig: durch die Arbeitsmarktöffnung und die geographische Lage ist der burgenländische Arbeitsmarkt besonders exponiert. Durch effektive Kontrollen muss sichergestellt werden, dass Wettbewerbsverzerrungen durch Lohn- und Sozialdumping verhindert werden. Dies erfordert allerdings ausreichend Personal zur konsequenten Umsetzung und ein dichtes Kontrollnetz.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.       Über wie viele systemisierte Planstellen verfügt die Finanzpolizei aktuell im Burgenland?

2.       Wie viele Finanzpolizisten sind effektiv im Burgenland tätig?

3.       Werden oder wurden Finanzpolizisten zur Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise eingesetzt? Wenn ja, wo, wie viele, über welche Zeiträume und in welchen Tätigkeitsbereichen?

4.       Ist eine Änderung der personellen Ressourcen im Burgenland geplant? Wenn ja, in welchem Ausmaß und Zeithorizont?

5.      Ist in den nächsten Jahren eine Ausweitung der örtlichen Zuständigkeit der für das Burgenland zuständigen Finanzpolizisten geplant? Wenn ja, welche konkret?


6.       Welche sonstigen Aufgaben erfüllen die BeamtInnen (z.B. Kontrolle der NOVA)?

7.       Wie viel Ressourcen und Arbeitszeit stehen nach dem Abzug der sonstigen Aufgaben für LSDB-G-Prüfungen effektiv zur Verfügung?

8.       Wie viele Unternehmen wurden in den einzelnen Monaten Jänner bis Oktober 2015 auf Einhaltung des LSDB-G geprüft? (bitte die Daten pro Monat einzeln auflisten und in inländische und ausländische Unternehmen aufgliedern)

9.       Wie viele Unternehmen wurden 2014 auf Einhaltung des LSDB-G geprüft? (bitte in inländische und ausländische Unternehmen aufgliedern)

10.   Wie viele Unternehmen wurden 2013 auf Einhaltung des LSDB-G geprüft? (bitte in inländische und ausländische Unternehmen aufgliedern)

11.   Wie viele der Prüfungen (in Prozent) erfolgten in den einzelnen Monaten Jänner bis Oktober 2015 am Wochenende? (bitte die Daten pro Monat einzeln auflisten)

12.   Wie viele Verdachtsmeldungen/Strafanträge wurden dem Kompetenzzentrum der Wiener Gebietskrankenkasse bzw. an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden übermittelt? (bitte nach Bundesländern und nach Verdachtsmeldungen/Strafanträge zu inländischen und ausländischen Unternehmen gliedern)

13.   Gibt es einen Prüfplan mit regelmäßig wiederkehrendem Prüfintervall?

14.   Wie viele Unternehmen wurden seit 2011 öfter als einmal auf Einhaltung des LSDB-G geprüft? (bitte auch in Prozent der zumindest einmal geprüften Unternehmen)

15.   Im Abstand von wie vielen Jahren/Monaten wird ein Unternehmen von der Finanzpolizei auf Einhaltung des LSDB-G durchschnittlich neuerlich geprüft?

16.   Erfolgt eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Behörden im benachbarten Ausland?