6827/J XXV. GP

Eingelangt am 15.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Reduktion von Polizei-Planposten im Bezirk Gänserndorf

Obwohl sich die Bevölkerung des Weinviertels bereits bei mehreren Gelegenheiten in der Vergangenheit gegen eine Reduktion von Polizeibeamten ausgesprochen hat, wurde im Frühjahr 2015 - kurz nach der niederösterreichischen Gemeindewahl - eine weitere Dienst­stelle (AGM Dürnkrut) geschlossen und deren noch verbliebenes Personal auf den fort­geführten Standort (AGM Marchegg) transferiert.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1)     Wurde das BKA seit dem Jahr 2013 vor der Umsetzung von Planstellenverschiebungen innerhalb des BMI vom Innenministerium:

a)       mit angemessener Vorlaufzeit informiert?

b)      in die Planungen und deren Umsetzung beratend miteinbezogen?

c)      vorab die Zustimmung des BKA zu den internen Verschiebungen eingeholt?

2)      Erfolgte eine Abstimmung zwischen BMI und BKA betreffend des im Bezirk Gänserndorf im Jahr 2015 umgesetzten Abbaus von Planstellen?

3)      Ist aktuell eine Konsultation/Einbeziehung des BKA bei Änderungen, Verschiebungen etc. innerhalb des vom Parlament beschlossenen Personalplans (Bundesfinanzgesetz 2015):

a)       Zwischen den Ministerien und dem BKA üblich bzw. gesetzlich vorgesehen?

b)      Wurde eine Konsultation des BKA von Ministerien freiwillig durchgeführt? Wenn ja, durch welche?