6830/J XXV. GP

Eingelangt am 19.10.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Verwendung von Thermopapier

 

Kassenbons und andere Rechnungsbelege, wie auch diverse Tickets werden auf "Thermopapier" gedruckt. Thermopapier weist allerdings zwei große Nachteile auf:

Zum einen verblasst der Druck nach einiger Zeit, der Inhalt ist kaum mehr lesbar. Setzt man dieses Papier direktem Sonnenlicht oder Wärme aus, wird die Haltbarkeitsdauer zusätzlich noch verkürzt. Ob für Steuererklärung oder bei Reklamation, bei der Rechtsdurchsetzung stellt ein unlesbarer Beleg ein großes Problem dar. Relevant ist dies auch für die unlängst beschlossene Registrierkassenpflicht, denn neben der bestehenden Belegerteilungspflicht für Unternehmen wird auch eine Belegannahmepflicht für Konsumenten eingeführt.

Ein noch größeres Problem stellt die in der thermoreaktiven Beschichtung des Papiers häufig in hoher Konzentration vorkommende Chemikalie Bisphenol A (BPA) dar. Mittlerweile gibt es zahlreiche Studien, die die von BPA ausgehenden Gefahren dokumentieren. Fasst man das Papier an, kann allein dies die BPA-Belastung des Körpers in die Höhe schnellen lassen. BPA gelangt außerdem umso einfacher und schneller durch die Haut, wenn Sie zuvor Ihre Hände mit Desinfektionsmittel oder Seife gewaschen oder eine Handcreme verwendet haben. Mittlerweile ist auch bekannt, dass der Ersatzstoff Bisphenol S (BPS) ebenso bedenklich ist.

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat im Juni 2015 den Vorschlag Frankreichs unterstützt, Thermopapier vom Markt zu nehmen, das Bisphenol A enthält. Frankreich hat Anfang 2015 Bisphenol A in allen Verpackungen, Containern und Gebrauchsgegenständen verboten. Dieses Verbot wird allerdings gerade von der französischen Industrie angefochten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

ANFRAGE:

 

1.    Befürworten Sie im Sinne des Vorsorgeprinzips ein Verbot von Thermopapier, das BPA enthält? Wenn ja, welche diesbezüglichen Maßnahmen haben Sie bis dato ergriffen?

2.    Wie weit decken Ihre Kompetenzen einen aktiven Handlungsspielraum in dieser Thematik?


3.    Ist Ihnen bekannt, wie viele aller Tickets und Belege bzw. Rechnungen in Österreich auf Thermopapier ausgegeben werden? Wenn ja, auf welche Erhebung bzw. Studie welchen Datums beziehen Sie sich? Wenn nein, haben Sie vor, hier eine Evaluierung zu veranlassen?

4.    Kann Thermopapier bedenkenlos unter „Altpapier“ entsorgt werden? Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie wollen Sie eine fachgerechte Entsorgung von Thermopapier gewährleisten?

6.    Ist Ihnen bekannt, welche Menge (Prozentsatz) an Thermopapier im Sondermüll landet?

7.    Ist Ihnen bekannt, in welchem Umfang die Aufbereitung von thermopapierhaltigem Altpapier zu einer erhöhten Gewässer- und Bodenbelastung (durch Klärschlamm, Klärwasser) beiträgt? Wenn ja, auf welche Quellen welchen Datums berufen Sie sich? Wenn nein, haben Sie vor, dies evaluieren zu lassen?