6840/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Putenhaltung

BEGRÜNDUNG

 

Weil es in Legehennen- und Mastputenbeständen immer wieder zu Federpicken und Kannibalismus kommt, wird in der Geflügelproduktion häufig eine Schnabelbehandlung vorgenommen, um schwere Gefiederschäden oder auch hohe Mortalitätsraten zu verhindern. Der Schnabel ist jedoch das wichtigste Tastorgan der Vögel und aufgrund der Fülle der in ihm befindlichen sensorischen Rezeptoren bei der Nahrungssuche unerlässlich zur Unterscheidung und Bewertung der Eigenschaften der zur Prüfung aufgenommenen Objekte. Nahe der Spitze des Oberschnabels befindet sich das „Bill Tip Organ“, das aus einer besonders großen Zahl sensorischer Rezeptoren besteht.

Federpicken und Kannibalismus sind in der Putenhaltung weit verbreitet. Sie sind Verhaltensstörungen mit multifaktoriellen Ursachen. Bekannte Ursachen für Federpicken und Kannibalismus sind: Genetik, Fütterung, Aufzuchtbedingungen, Haltung (Besatzdichte, Gruppengröße, Lichteinfall, Einstreu, Nestboden, Tränken, Tröge, Auslauf), Management (Beschäftigung, Alter beim Einstallen, „Aufsperren“, Inspektion (Gesundheit), Temperatur, Luftrate). Anstatt die Ursachen weiter  zu erforschen und abzustellen werden die Schnäbel der Puten kupiert. Den Schnabel zu kupieren ist jedoch für die Tiere mit erheblichem Schmerzen verbunden.

Im Tierschutzgesetz § 7 heißt es:

„(1)  Eingriffe,  die  nicht  therapeutischen  oder  diagnostischen  Zielen  oder  der  fachgerechten Kennzeichnung  von  Tieren  in  Übereinstimmung  mit  den  anwendbaren  Rechtsvorschriften  dienen,  sind verboten, insbesondere

(…)

6. das Kupieren des Schnabels.

(2) Ausnahmen von diesen Verboten sind nur gestattet

  1. zur Verhütung der Fortpflanzung oder

  2. wenn der Eingriff für die vorgesehene Nutzung des Tieres, zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer  Tiere  unerlässlich  ist;  diese  Eingriffe  sind  in  der  Verordnung  gemäß  § 24  Abs. 1  Z 1 festzulegen.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen Studien oder Forschungen zu Haltungsbedingungen von Puten unter tierschutzrelevanten Gesichtspunkten bekannt?

a.    Wenn ja, welche?

 

2)    Zeigen diese Studien, dass das Kupieren des Schnabels für die vorgesehene Nutzung des Tieres, zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist?

 

3)    Sind Ihnen Studien bekannt, die zu dem Ergebnis gelangen, dass es zur Reduktion von Federpicken und Kanibalismus wirksame Managementmaßnahmen gibt?

 

 

4)    Sind Ihnen Studien bekannt, die zu dem Ergebnis gelangen, dass es zur Reduktion von Federpicken und Kanibalismus wirksame Methoden, die nicht mit Schmerzen für das Tier verbunden sind?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Methoden werden empfohlen?

c.    Wenn ja, wie groß  ist die Wirksamkeit im Vergleich zur Reduktion durch das Kupieren des Schnabels?

 

5)    Sind ihnen Studien zu Auswirkungen von Schnabelkürzung bei Puten unter tierschutzrelevanten Gesichtspunkten bekannt?

 

6)    Erachten Sie das kupieren der Schnäbel von Puten als in Einklang mit dem Tierschutzgesetz?

 

 

7)    Welche Maßnahmen werden Sie bis wann setzen, um das kupieren der Schnäbel von Puten in Österreich zu unterbinden?