6841/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Haltung von Tieren zum Zwecke der Jagd

BEGRÜNDUNG

 

Das Tierschutzgesetz gilt nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei. Nicht als Ausübung der Jagd oder der Fischerei gilt jedoch, laut Tierschutzgesetz, die Haltung von Tieren in Gehegen zu anderen als jagdlichen Zwecken.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Es gibt Zuchtgatter und es gibt Jagdgatter, wie wird kontrolliert, dass Tiere aus sogenannten Fleischgattern nicht zur Jagd genutzt werden?

2)    Wie stellen Sie sicher, dass Tiere aus Farmgattern bzw. sogenannten Fleischgattern nicht an Jagdreviere geliefert werden?

3)    Wie stellen Sie, bzw. Ihr Ministerium, sicher, dass Tiere aus Zuchtgattern nicht einfach in Jagdgatter verbracht werden?

4)    Wie stellen Sie, bzw. Ihr Ministerium, sicher, dass beim Transport von Tieren aus Zuchtgattern in Jagdgatter das Tierschutzgesetz eingehalten wird und die Tiere nicht unnötigen Qualen ausgesetzt werden?

5)    Wie stellen Sie, bzw. Ihr Ministerium, sicher, dass das Federwild nicht leidet, wenn es aus Volieren in Jagdreviere verbracht wird?

6)    Wie viele Zuchtgatter gibt es in Österreich (bitte um Auflistung nach Bundeländern)?

7)    Wie viele Jagdgatter gibt es in Österreich (bitte um Auflistung nach Bundeländern)?

8)    Wie viele Volieren für Rebhühner (zum Zwecke der Zucht für die Jagd) gibt es in Österreich (bitte um Auflistung nach Bundesländern)

9)    Wie viele Stockenten-Zuchtstellen (zum Zwecke der Zucht für die Jagd) gibt es in Österreich (bitte um Auflistung nach Bundeländern)?

10) Wie viele Ringeltauben-Zuchtstellen (zum Zwecke der Zucht für die Jagd) gibt es in Österreich (bitte um Auflistung nach Bundeländern)?

11) Wie viele Fasanerien gibt es in Österreich (bitte um Auflistung nach Bundeländern)?

12) Gilt nach Rechtsmeinung Ihres Ministeriums für Fasanerien und Zuchtstellen für Rebhühner, Stockenten oder Ringeltauben das Tierschutzgesetz?

a)    Wenn ja, welche Aktivitäten setzt Ihr Ministerium, um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten?

b)    Wenn nein, warum nicht?

13) Steht nach Rechtsmeinung des BMG das Aussetzen von zahmen Fasanen, Enten oder Rebhühnern in die freie Wildbahn im Einklang mit dem Tierschutzgesetz?

14) Steht nach Rechtsmeinung des BMG das kupieren der Schnäbel von Rebhühnern im Einklang mit dem Tierschutzgesetz?

15) Rebhühner mit kupiertem Schnabel können in freier Wildbahn nicht überleben. Steht nach Meinung des BMG das Aussetzen von Rebhühnern mit kupiertem Schnabel im Einklang mit dem Tierschutzgesetz?